Gepäckverspätung, Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung
Hallo zusammen,
wir werden öfters von Kunden angesprochen, die Probleme mit Ihrem Gepäck hatten. Ich möchte Ihnen daher einige Informationen zusätzlich zu unseren FAQ´ s geben, wie und was Sie in so einem Fall machen können.
Wir haben drei Haupthemen, auf die wir eingehen möchten:
- Gepäckverspätung
- Gepäckverlust
- Gepäckbeschädigung
Das Wichtigste zuerst:
- Melden Sie so schnell wie möglich Ihren Verlust bei Ihrer Fluggesellschaft am „Lost-and Found“-Schalter. Bitten Sie um eine Kopie des Schreibens. Sie bekommen i. d. Regel eine PIR-Nummer (Property Irregularity Report)
- Bei Pauschalreisen: Melden Sie dies Ihrem Reiseveranstalter und lassen Sie sich eine Bestätigung ausstellen.
- Melden Sie so schnell wie möglich mit Fotos die Beschädigung der Airline und beschreiben den Schaden möglichst detailliert.
1. Gepäckverspätung:
Hier möchte ich die Frage behandeln: "Was kann bzw. sollte ich machen, wenn mein Gepäck sich auf dem Hinflug oder Rückflug verspätet"
A) Gepäckverspätung auf dem Hinflug
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- Im Montrealer Übereinkommen ist geregelt, dass Airlines ggfs. haften. Die Höhe liegt bei 1000 Sonderziehungsrechte (SZR) je Reisende. Das entspricht einem EUR-Betrag von ca. 1.320,15 EUR mit Kurs vom 19.07.2022.
- Die Rechnungen für Ihre angemessenen Ersatzbeschaffungen (z. B. Kleidung, Hygieneartikel) reichen Sie bei der Airline mit entsprechender Erläuterung ein.
- Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, können Sie bei einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises zurückfordern. Die Obergrenze von 1000 Sonderziehungsrechte entfällt hier. Allerdings wird immer nur der tatsächliche Schaden ersetzt - beispielsweise bei Verspätung Hygieneartikel und notwendige Kleidung. Als Pauschalurlauber sollten Sie bei Ankunft am Urlaubsort sofort ihren Reiseveranstalter informieren und sich vom örtlichen Reiseleiter die Mängelanzeige schriftlich bestätigen lassen.
- Fehlt das Gepäck während des gesamten Urlaubs, kann man Reisepreisminderung vom Veranstalter verlangen. Dafür gibt es im Internet Reisemängeltabellen, die als Richtwert dienen. Aber: Die Reisemängeltabelle ist für Gerichte nicht verpflichtend. Die tatsächliche Erstattung kann also höher oder geringer ausfallen.
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B) Gepäckverspätung auf dem Rückflug
Beim Rückflug, wenn Sie an Ihrem Wohnort ankommen und sich dort das Gepäck verspätet, haben Sie voraussichtlich keinen Anspruch auf Erstattung von Ersatzkleidung oder Hygieneartikel, da man davon ausgeht, dass Sie an Ihrem Wohnort Ersatz haben. In Sonderfällen kann ein Anspruch bestehen, bzw. manchmal gibt es aus Kulanz ein Entgegenkommen der Airlines.
Beispiel:
Bei einem unserer Kunden kam das Gepäck auf dem Rückflug nicht gleich an. Der Fluggast meldete sich bei Lufthansa und teilte mit, dass u. a. seine Laufschuhe im Gepäck waren und erläuterte die Wichtigkeit von seinem täglichen Lauftraining. Die Airline hat aus Kulanz eine Zusage über 150 EUR für neue Schuhe angeboten, damit der Fluggast am nächsten Tag sein Training fortsetzen konnte. Ob das die Regel ist, bleibt mal dahingestellt. Wenige Tage später kam das Gepäck an. Nett fragen kostet bekanntlich nichts.
2. Gepäckverlust:
- Taucht Ihr Koffer nicht innerhalb von 21 Tagen wieder auf, gilt er als verloren und die Airline muss Ihnen dann Koffer und Inhalt ersetzen.
- Hier ist natürlich wichtig, dass Sie möglichst gut dokumentiert haben, was sich darin befand.
- Ist der Flug Teil einer Pauschalreise haftet nach Wahl des Reisenden auch der Reiseveranstalter.
- Koffer und Inhalt werden entsprechend ihrem Zeitwert erstattet.
3. Gepäckbeschädigung:
Wie oben bereits erwähnt, ist es wichtig so schnell und detailliert wie möglich den Schaden bei der Fluggesellschaft anzumelden. Fotos und Nachweise sind dabei hilfreich für die Beurteilung seitens Fluggesellschaft.
- Beispiel:
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Eine Kundin von uns hat auf dem Heimweg in der S-Bahn gemerkt, dass Ihr Markn-Koffer eine Beschädigung hatte. Sie meldete den Schaden mit Fotos bei der Fluggesellschaft an. Diese haben nach ca. 3 Wochen darauf reagiert und eine pauschale Entschädigung von EUR 150 ausbezahlt. Die tatsächliche Reparatur des Koffers im Shop hat weniger als die pauschale Entschädigung gekostet.
Schlussworte:
Generell gilt: Informieren Sie sich im Vorfeld, wie Ihre Airline diese Themen handhabt. Manche Airlines stellen Kunden, denen der Koffer abhandengekommen ist, ein Notfall-Kit mit Zahnbürste etc. zur Verfügung. Andere strecken einen Betrag zum Besorgen der wichtigsten Utensilien vor.
FAZIT:
- So schnell wie möglich beim „Lost-and Found“-Schalter melden
- Möglichst alles dokumentieren, auch mit Fotos
- Dann sollte es vernünftig mit der Airline oder dem Reiseveranstalter geregelt werden können.
Wie immer alle Angaben ohne Gewähr.
Wir freuen uns über jegliches Feedback oder ergänzende Angaben, sowie auch über Ihre persönlichen Erfahrungen, die wir ggfs. anonym veröffentlichen können.
Liebe Grüße
Ihr Captain Frank Crew-Mitglied
Olaf