Internetleistung - liefert der Anbieter wie versprochen?

Das EU-Urteil von 2015 ist nichts Neues, und dennoch wissen die Wenigsten, dass Internet-Nutzer Schadensersatz verlangen können, wenn ihr Internet nicht der Leistung entspricht wie sie im Vertrag festgelegt ist.
Genauso versteckt wie die Informationen zum Urteil sind die Anspruchsdurchsetzer zu diesem Thema obwohl rund 80% aller getesteten Internetnutzer betroffen sind. Grade in ländlichen Gebieten kommt weniger als die vereinbarte Internetleistung an. Verbraucher können ihre Internetleistung selber testen. Hierbei sollten sie jedoch darauf achten, die Messmethode der Bundesnetzagentur zu nutzen. Sie die einzig anerkannte Methode zur Datenübertragungsmessung. Diese ist im Übrigen kostenlos und für jeden zugänglich unter breitbandmessung.de.

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