Kündigung im Minijob? Auch hier kann eine Abfindung möglich sein!

Wurdest du in deinem Minijob gekündigt und denkst, dir steht nichts zu? Falsch gedacht! Auch geringfügig Beschäftigte haben Rechte – und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Anspruch auf eine Abfindung. In diesem Beitrag erfährst du:

  • Welche arbeitsrechtlichen Regelungen für Minijobs gelten

  • Wie du trotz Minijob zu einer Abfindung kommen kannst

  • Warum du mit Captain Frank auf der sicheren Seite bist – klar, erfahren, fair

1. Gilt Kündigungsschutz auch im Minijob?

Ja – aber nicht immer. Minijobber*innen genießen allgemeinen Kündigungsschutz, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:

  • Mindestens 6 Monate Beschäftigungsdauer
  • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 10 Vollzeitkräfte
  • Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, z. B. willkürlich oder ohne Anhörung

    In besonderen Fällen – etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung – greift ein besonderer Kündigungsschutz, der unabhängig vom Arbeitsumfang gilt.

2. Wann kann eine Abfindung möglich sein?

Das Gesetz garantiert keine Abfindung – aber viele Arbeitgeber bieten freiwillig eine Zahlung an, um Streitigkeiten zu vermeiden. Besonders dann, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist.

Üblich ist die Berechnung:
👉 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Auch bei geringem Gehalt kann so ein nennenswerter Betrag zusammenkommen – oft mehrere hundert Euro oder mehr.

3. Deine Möglichkeiten mit Captain Frank

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Fazit

Auch als Minijobber*in musst du eine Kündigung nicht einfach hinnehmen – du kannst eine faire Abfindung bekommen, wenn du deine Rechte wahrnimmst. Mit Captain Frank hast du einen starken, unkomplizierten und risikofreien Partner an deiner Seite.

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