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Raynair verwendet irreführende und intransparente Klauseln

Geschrieben von Captain Frank | Mar 1, 2021 7:42:00 PM

Die irische Fluggesellschaft Ryanair verweist bei Rechtsstreitigkeiten mit ihren Fluggästen auf irisches Recht.
Das Oberlandesgericht Köln hat nun erstmals die Rechtsmissbräuchlichkeit der Klauseln festgestellt.

Der Beschluss folgte folgender Situation: Mehrere Fluggäste hatte ihre Flüge bei Ryanair nicht angetreten und wollten sich Teilbeträge erstatten lassen. Ein Inkassounternehmen hatte sich ihre Ansprüche abtreten lassen und wendete sich im Wege einer Stufenklage an die Gerichte. Der erste Schritt dieser Klage beinhaltete ein Auskunftsbegehren. Ryanair jedoch hatte eine Auskunft unter Berufung des irischen Rechts verweigert.

Die Gerichte jedoch erachteten die Argumentation und die Rechtswahlklausel der Airline als rechtswidrig und damit unwirksam.
Genauer bezeichnete das OLG Köln die Rechtswahlklausel von Ryanair als "irreführend, intransparent und daher rechtsmissbräuchlich".

Da Ryanair nicht die einzige Airline ist, die solche Klauseln verwendet, bleibt es spannend, ob diese Airlines ihre Klauseln nun anpassen werden oder weiterhin versuchen, Erstattungen an ihre Passagieren auf diese und ähnliche Art zu umgehen.

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Photo by Markus Winkler on Unsplash