Muscheln & Co. – besser nicht mitnehmen
Muscheln & Co. – besser nicht mitnehmen
Was schimmert da perlmuttfarben im Sand? Wer findet das schönste Exemplar einer Meeresschnecke? Muscheln und Steine am Strand zu sammeln, ist für viele wie eine Schatzsuche und gehört einfach zu einem guten Strandspaziergang dazu.
Doch viele Urlauber wissen nicht, dass es in den meisten Ländern nicht erlaubt ist, diese Strandschätze einzusammeln und aus dem Land auszuführen. Auch die Mitnahme von Sand ist beispielsweise auf den Kanaren, aber auch in Ländern wie Italien oder den Philippinen verboten. Auf Sardinien drohen hohe Geldstrafen, wenn Sand vom Strand gestohlen wird.
Laut Zoll fallen Muscheln, Korallen und Schneckenschalen unter den Artenschutz. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna) erfasst 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten und die daraus hergestellten Erzeugnisse – also beispielsweise auch Schmuck. Eine Ausnahme bei der Ausfuhr von Muscheln gibt es bei den so genannten Riesenmuscheln, die vor allem in der Karibik vorkommen: Für den persönlichen Gebrauch darf man bis zu drei Exemplare dieser Muschelschalen im Gepäck haben.
Neben Muscheln, Schneckenhäusern, Steinen und Sand gibt es natürlich noch viele andere beliebte Souvenirs, die immer wieder vom Zoll beschlagnahmt werden und für deren Mitnahme empfindliche Geldbußen anfallen. Wer beispielsweise Enzian in Österreich pflückt und damit erwischt wird, muss mit 15.000 Euro rechnen, die er für diesen Fehler bezahlen darf. Aber auch bei gefälschter Markenware wie Kleidung, Uhren und Parfüms sollte man vorsichtig sein. Hier gilt bei Flug- und Seereisen für Waren aus Nicht-EU Ländern eine Freimenge im Wert von 430 Euro. Bei Überschreitung nimmt der Zoll alles ab und in Ländern wie Italien ist der Erwerb von gefälschter Markenkleidung schon im Land selbst strafbar.
Also vor jeder Reise immer erst prüfen, was man aus dem Urlaubsland ausführen und bei uns einführen darf.
Wenn Sie der Zoll erwischt, müssen Sie wohl oder übel die Strafe zahlen. Wir können aber helfen, wenn Ihr Flug über drei Stunden verspätet war. Vielleicht deckt ja ein Teil der Entschädigung die Strafe für das Zollvergehen. Lassen Sie Ihr Ticket prüfen.
Photo by MARIOLA GROBELSKA on Unsplash