Ihre Rechte bei Flugverspätung aufgrund außergewöhnlichen Umständen
Führen so genannte außergewöhnliche Umstände zur Verspätung oder Annullierung eines Fluges bedeutet das, dass die Fluggesellschaft nicht dafür verantwortlich ist. Dies wiederum bedeutet für Sie als Fluggast, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben.
- ungünstige Wetterbedingungen verhindern den Start
- politische Instabilität
- Terrorwarnungen
- Vulkanausbrüche
- Streik
- Sabotage am Flugzeug
Es gibt aber auch Umstände, die nicht als außergewöhnlich gewertet werden und daher die Fluggesellschaft nicht aus Ihrer Verpflichtung dem Passagier gegenüber entlassen.
- Defekt an der Hydraulik
- Defekt am Fahrwerkschacht
- Ausfall der Stromanlage
- Fehlfunktionen der Bordelektronik
- Serienmäßige Herstellerfehler
Auch die Erkrankung von Crew-Mitgliedern sowie ein Nachtflugverbot sind keine außergewöhnlicher Umstände.
Nicht immer eindeutig, ob es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, sind folgende
- Vogelschlag
- Fehlverhalten mitreisender Passagiere
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ansprüche durchzusetzen, aber ohne Gebühren geht das leider nicht.
Bei Ankauf auf Erfolgsbasis berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20% zzgl. MwSt, bei Sofortankauf sind es 30% zzgl. MwSt.