Die Auswahl an Bordverpflegung lässt oft zu wünschen übrig – kein Wunder also, dass viele Fluggäste ihr eigenes Essen mitbringen möchten. Aber was ist eigentlich erlaubt? Darf man einen Döner einpacken? Oder die Tupperdose mit selbstgekochtem Essen? Und wie sieht’s mit Getränken aus? In diesem Beitrag klären wir, was ins Handgepäck darf – und was nicht.
Darf ich Essen im Handgepäck mitnehmen?Ja, feste Nahrungsmittel sind im Handgepäck grundsätzlich erlaubt. Dazu zählen:
Solange es sich nicht um Flüssigkeiten oder halbfeste Speisen handelt, gibt es von Seiten der Sicherheitskontrolle kaum Einwände.
Wichtig:
Stark riechende Speisen (wie z. B. ein Döner mit Zwiebeln oder ein hartgekochtes Ei) können Mitreisende stören. Hier gilt: Rücksicht nehmen!
Hier greift die bekannte 100-ml-Regel:
Tipp: Feste Speisen sind unkomplizierter – bei allem, was fließt, wird's kritisch.
Mitgebrachte Flaschen mit mehr als 100 ml Wasser, Cola o. Ä. werden bei der Kontrolle konfisziert.
Bei Flügen außerhalb der EU sollte man sich vorab informieren, ob bestimmte Lebensmittel ins Zielland eingeführt werden dürfen.
Beispiel: Frisches Obst oder Fleischprodukte dürfen in manche Länder (z. B. USA, Australien) nicht eingeführt werden – auch nicht im Handgepäck.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann bei vielen Airlines vorab spezielle Mahlzeiten (vegetarisch, vegan, halal, glutenfrei etc.) buchen.
Gerade auf Langstrecken ist das oft kostenlos und deutlich besser als das Standardmenü.
Ja, du darfst deinen Döner mitnehmen – aber bitte ohne Zwiebeln 😉. Feste Speisen im Handgepäck sind in der Regel kein Problem. Bei Flüssigkeiten und Getränken gelten strengere Regeln. Wer vorbereitet ist, kann auch über den Wolken genießen – ganz nach dem eigenen Geschmack.