Essen im Flugzeug: Darf ich meinen Döner mitnehmen? Was bei Snacks und Getränken erlaubt ist

 

Die Auswahl an Bordverpflegung lässt oft zu wünschen übrig – kein Wunder also, dass viele Fluggäste ihr eigenes Essen mitbringen möchten. Aber was ist eigentlich erlaubt? Darf man einen Döner einpacken? Oder die Tupperdose mit selbstgekochtem Essen? Und wie sieht’s mit Getränken aus? In diesem Beitrag klären wir, was ins Handgepäck darf – und was nicht.

Darf ich Essen im Handgepäck mitnehmen?

Ja, feste Nahrungsmittel sind im Handgepäck grundsätzlich erlaubt. Dazu zählen:

  • belegte Brote und Sandwiches
  • Döner, Wraps, Burger
  • Obst und Gemüse
  • Süßigkeiten und Snacks
  • selbstgekochtes Essen in Tupperdosen

Solange es sich nicht um Flüssigkeiten oder halbfeste Speisen handelt, gibt es von Seiten der Sicherheitskontrolle kaum Einwände.

Wichtig:
Stark riechende Speisen (wie z.
B. ein Döner mit Zwiebeln oder ein hartgekochtes Ei) können Mitreisende stören. Hier gilt: Rücksicht nehmen!

  •  

Was ist mit Flüssigkeiten oder Suppen?

Hier greift die bekannte 100-ml-Regel:

  • Flüssigkeiten, Cremes oder Gels dürfen nur in Behältern bis 100 ml mitgenommen werden – und insgesamt nicht mehr als 1 Liter pro Person.
  • Das gilt auch für Joghurts, Aufstriche, Suppen oder Saucen in der Tupperdose.
  • Flüssigkeiten müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel transportiert werden.

Tipp: Feste Speisen sind unkomplizierter – bei allem, was fließt, wird's kritisch.

Getränke im Handgepäck: Was ist erlaubt?

  • Vor der Sicherheitskontrolle: Keine mitgebrachten Getränke erlaubt (außer für Babys oder aus medizinischen Gründen).
  • Nach der Sicherheitskontrolle: Getränke können gekauft und mit an Bord genommen werden.
  • Ausnahmen gelten bei Duty-Free-Käufen in versiegelten Tüten mit Beleg.

Mitgebrachte Flaschen mit mehr als 100 ml Wasser, Cola o.Ä. werden bei der Kontrolle konfisziert.

Spezielles bei internationalen Reisen

Bei Flügen außerhalb der EU sollte man sich vorab informieren, ob bestimmte Lebensmittel ins Zielland eingeführt werden dürfen.
Beispiel: Frisches Obst oder Fleischprodukte dürfen in manche Länder (z.
B. USA, Australien) nicht eingeführt werden – auch nicht im Handgepäck.

Alternative: Spezielle Bordmahlzeiten bestellen

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann bei vielen Airlines vorab spezielle Mahlzeiten (vegetarisch, vegan, halal, glutenfrei etc.) buchen.
Gerade auf Langstrecken ist das oft kostenlos und deutlich besser als das Standardmenü.


Fazit

Ja, du darfst deinen Döner mitnehmen – aber bitte ohne Zwiebeln 😉. Feste Speisen im Handgepäck sind in der Regel kein Problem. Bei Flüssigkeiten und Getränken gelten strengere Regeln. Wer vorbereitet ist, kann auch über den Wolken genießen – ganz nach dem eigenen Geschmack.