Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist belastend – und in vielen Fällen unwirksam. Doch was passiert, wenn die Schwangerschaft erst nach einer Kündigung bekannt wird? Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom April 2025 bringt Klarheit. In diesem Beitrag erfährst du:
Nach deutschem Recht gilt für schwangere Arbeitnehmerinnen ein besonderer Kündigungsschutz. Ab dem Moment der Empfängnis bis vier Monate nach der Entbindung darf in der Regel keine Kündigung ausgesprochen werden (§ 17 MuSchG).
Wichtig zu wissen:
Auch wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft weiß, kann der Schutz greifen
Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird
Am 3. April 2025 entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 156/24), dass der Kündigungsschutz auch dann greifen kann, wenn die Schwangerschaft erst nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ärztlich festgestellt wird.
Was das Urteil bedeutet:
Eine ärztliche Bescheinigung über den Zeitpunkt der Empfängnis kann ausreichen – auch rückwirkend
Es besteht die Möglichkeit, dass betroffene Arbeitnehmerinnen auch nach Fristversäumnis rechtliche Schritte einleiten können
In vielen Fällen wird die Kündigung im Nachhinein aufgehoben – teilweise gegen Zahlung einer Abfindung
Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Schwangere, die ihre Rechte zu spät wahrnehmen konnten.
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