Wurdest du in deinem Minijob gekündigt und denkst, dir steht nichts zu? Falsch gedacht! Auch geringfügig Beschäftigte haben Rechte – und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Anspruch auf eine Abfindung. In diesem Beitrag erfährst du:
Welche arbeitsrechtlichen Regelungen für Minijobs gelten
Wie du trotz Minijob zu einer Abfindung kommen kannst
Warum du mit Captain Frank auf der sicheren Seite bist – klar, erfahren, fair
Ja – aber nicht immer. Minijobber*innen genießen allgemeinen Kündigungsschutz, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:
Das Gesetz garantiert keine Abfindung – aber viele Arbeitgeber bieten freiwillig eine Zahlung an, um Streitigkeiten zu vermeiden. Besonders dann, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist.
Üblich ist die Berechnung:
👉 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Auch bei geringem Gehalt kann so ein nennenswerter Betrag zusammenkommen – oft mehrere hundert Euro oder mehr.
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Auch als Minijobber*in musst du eine Kündigung nicht einfach hinnehmen – du kannst eine faire Abfindung bekommen, wenn du deine Rechte wahrnimmst. Mit Captain Frank hast du einen starken, unkomplizierten und risikofreien Partner an deiner Seite.
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