Das bedeutet der Lockdown für den Urlaub im November

Die Corona-Pandemie und der zweite Lockdown machen das Reisen schwer. Um das Virus einzudämmen, wurde beschlossen, dass Hotels und andere Unterkünfte seit dem 2. November keine Touristen aufnehmen dürfen. Die neuen Regelungen werfen natürlich Fragen wie die folgenden auf:

    • Können bereits gezahlte Gelder zurückgefordert werden?
    • In Deutschland gilt in der Regel, dass Gelder zurückgefordert werden können, wenn Personen die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen dürfen.

 

      Für Auslandsreisen gilt ensprechend: Pauschalreisende haben ein kostenfreies Stornierungsrecht bei gebuchten Reisen in Ländern mit Reisewarnung.
    • Gehen die Bundesländer einheitlich vor?
    • Einzelne Bundesländer unterscheiden sich in ihren Regelungen und Fristen.
    • Geld zurück - worauf muss geachtet werden?
    • Gutscheine müssen nicht anstelle einer Erstattung angenommen werden. Weiterhin hat der Kunde von Pauschalreisen einen Anspruch auf Rückzahlung innerhalb 14 Tagen, sollte die Reise vom Veranstalter abgesagt werden.

 

      Bei gebuchten oder bezahlten Flügen, Zugtickets oder Mietwagen, muss man das Ticket in der Regel selber zahlen auch wenn man am Urlaubsort keine Unterkunft mehr bekommt.

 

    Bei der Reiseplanung sind Kunden derzeit gut beraten, Pauschalangebote wahrzunehmen, als individuell zu buchen. Pauschalreisende sind besser geschützt als Individualreisende und müssen sich im Zweifelsfall nicht mit internationalem Recht auseinandersetzen.


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Photo by Kelly Sikkema on Unsplash