VW darf in EU-Heimatstaaten der Betroffenen verklagt werden

Nicht nur deutsche Käufer wurden vom Autobauer VW betrogen. Betroffen sind viele VW-Käufer in ganz Europa.
Damit diese nicht in Deutschland vor Gericht ziehen müssen, hat der EuGH entschieden, dass Betroffene den Konzern in ihrem jeweiligen Heimatstaat verklagen können.

Dieses Urteil geht auf eine Klage in Österreich zurück.
Grundsätzlich sind die Gerichte in dem Staat des Sitzes der Beklagten zuständig. Bei deliktischen Haftungen jedoch, wie im Falle des Diesel-skandals, kommt sowohl der Ort, an dem der Schaden eingetreten ist in Betracht, als auch der Ort der Ursache des Schadens.

EuGH: "Wer manipulierte Fahrzeuge im Ausland verkauft, kann auch erwarten, dort verklagt zu werden"


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