Datenschutz nach dem Brexit

Der Brexit brachte viele Unsicherheiten und offene Fragen mit sich. Auch beim Thema der Datensicherheit wurden große Rechtsunsicherheiten bei Datentransfers befürchtet.
Diese Befürchtungen wurden vorerst nicht bestätigt, allerdings bleibt die Lage komplex.
Im letzten Jahr wurde das Vereinigte Königreich weiterhin als EU-Staat behandelt. Die DSGVO sowie der nationale Data Protection Act 2018 galten weiterhin und personenbezogene Daten aus Deutschland konnten ebenso leicht übermittelt werden wie innerhalb Deutschlands.

Seit dem Inkrafttretens des Abkommens am 1. Januar 2021 konnten sich die EU und das Vereinigte Königreich für einen weiteren Übergangszeitraum auf die Grundregeln der künftigen Zusammenarbeit einigen wodurch die Befürchtungen bezüglich großer Rechtsunsicherheiten erstmal gemildert werden konnten.

Der neue Übergangszeitraum endet, wenn die EU-Kommission einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich erlassen hat. Solch ein Beschluss besteht bereits für Japan, Argentinien und die Schweiz. Ein Angemessenheitsbeschluss muss innerhalb 6 Monate des Übergangszeitraums erlassen werden - der Countdown läuft also!

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Photo by Markus Spiske on Unsplash