Fluggastrechte bei Streiks: So schützen Sie Ihre Ansprüche
Streiks im Luftverkehr sind für Passagiere besonders ärgerlich. Flüge werden gestrichen oder stark verspätet, und viele Reisende fragen sich, welche Rechte sie in solchen Fällen haben. Obwohl Streiks oft als "außergewöhnliche Umstände" eingestuft werden, die Fluggesellschaften von Entschädigungszahlungen entbinden, gibt es dennoch Ansprüche, auf die Sie als Fluggast bestehen können. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Fluggastrechte bei Streiks gelten und wie Sie Ihre Ansprüche schützen können.
Sind Streiks "außergewöhnliche Umstände"?
Fluggesellschaften berufen sich bei Streiks oft auf "außergewöhnliche Umstände", um Entschädigungsansprüche abzulehnen. Das bedeutet, dass die Airline bei Flugausfällen oder Verspätungen durch Streiks nicht verpflichtet ist, eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) zu zahlen.
Allerdings gibt es eine entscheidende Unterscheidung: Interne Streiks, also Streiks des eigenen Personals (z. B. Piloten oder Flugbegleiter), werden zunehmend von Gerichten nicht mehr als außergewöhnliche Umstände anerkannt. Das bedeutet, dass Fluggäste in diesen Fällen weiterhin Anspruch auf Entschädigung haben könnten. Externe Streiks hingegen, wie etwa Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung, werden in der Regel als außergewöhnliche Umstände gewertet, sodass hier keine Entschädigung zu erwarten ist.
Ihre Rechte auf Betreuungsleistungen bei Streiks
Auch wenn eine Entschädigung in vielen Fällen ausgeschlossen ist, haben Sie dennoch Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet oder annulliert wird. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen in diesen Fällen zu helfen, unabhängig davon, ob ein Streik vorliegt oder nicht. Zu den Betreuungsleistungen zählen:
- Verpflegung und Getränke, abhängig von der Wartezeit.
- Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Fax-Nachrichten, um Kontakt mit Angehörigen oder der Arbeit aufzunehmen.
- Unterkunft und Transport: Wenn der Flug erst am nächsten Tag startet und eine Übernachtung nötig ist, muss die Fluggesellschaft die Kosten für das Hotel und den Transport dorthin übernehmen.
Diese Leistungen sind besonders wichtig, wenn der Streik länger andauert und Sie gezwungen sind, am Flughafen zu warten.
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Wie setzen Sie Ihre Ansprüche bei Streiks durch?
Auch wenn die Entschädigung bei Streiks oft ausgeschlossen ist, sollten Sie Ihre Ansprüche immer genau prüfen lassen. Insbesondere bei internen Streiks gibt es häufig Spielraum, um doch noch eine Entschädigung durchzusetzen. Ein Rechtsdienstleister wie Captain Frank kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche zu bewerten und durchzusetzen.
Der Vorteil eines Rechtsdienstleisters besteht darin, dass er über tiefgehende Kenntnisse der Fluggastrechte und der aktuellen Rechtsprechung verfügt. Viele Fluggäste scheuen den Aufwand oder wissen nicht, wie sie vorgehen sollen, um ihre Rechte einzufordern. Hier kommt Captain Frank ins Spiel:
- Kein Risiko: Sie zahlen nur im Erfolgsfall, wodurch kein Kostenrisiko für Sie besteht.
- Schnell und effizient: Mit automatisierten Prozessen und der Expertise eines erfahrenen Teams wird Ihre Forderung schnell und effektiv bearbeitet.
- Hohe Erfolgsquote: Gerade bei komplexen Fällen wie Streiks ist die Erfolgsquote eines spezialisierten Rechtsdienstleisters deutlich höher als bei eigenständigen Versuchen.
Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Belege und Dokumente aufbewahren, wie beispielsweise Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Quittungen für zusätzliche Ausgaben. Diese Belege sind entscheidend, um Ihre Ansprüche bei der Airline geltend zu machen.
Das Fazit:
Auch bei Flugausfällen und Verspätungen durch Streiks haben Sie als Passagier Rechte, auf die Sie sich berufen können. Während eine direkte Entschädigung in vielen Fällen ausgeschlossen ist, stehen Ihnen Betreuungsleistungen zu, und bei internen Streiks können durchaus Ansprüche auf Entschädigung bestehen. Nutzen Sie die Expertise eines Rechtsdienstleisters wie Captain Frank, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Entschädigungen durchzusetzen.
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Foto von Claudio Schwarz auf Unsplash