Ihre Rechte als Passagier: Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen
Flugreisen sind oft stressig genug – doch wenn Verspätungen oder Annullierungen hinzukommen, ist der Frust groß. Was viele Passagiere nicht wissen: Sie haben in solchen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) legt genau fest, wann und in welcher Höhe Fluggäste für Flugprobleme entschädigt werden müssen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie als Passagier haben und wie Sie Entschädigungen bei Verspätungen und Annullierungen durchsetzen können.
Ihre Rechte bei Flugverspätungen
Wenn Ihr Flug innerhalb der EU oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wird und um mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke:
250 EUR für Flüge bis zu 1.500 km
400 EUR für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km und für Flüge über 3.500 innerhalb des EU-Gebietes)
600 EUR für Flüge über 3.500 km
Die Entschädigung greift, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat – etwa aufgrund technischer Probleme oder organisatorischer Fehler. Liegen „außergewöhnliche Umstände“ wie schlechtes Wetter oder Streiks vor, entfällt der Entschädigungsanspruch. Wichtig zu wissen, oft werden außergewöhnliche Umstände genannt, d. h. aber nicht, dass keine Entschädigung durchsetzbar ist. Als Beispiel konnten wir u. a. eine Flugverspätung bei dem es einen Sandsturm in Marokko gab auch durchsetzen. Hier war relevant, dass der Flug ca. 50 Minuten verspätet gestartet ist und dann erst in den Sandsturm gekommen wäre. Hätte es die Startverzögerung von 50 Minuten nicht gegeben, so wäre der Flieger pünktlich gelandet, da der Sandsturm erst später auftrat. Die 50 Minuten bei Start waren der Fluggesellschaft anzurechnen aufgrund Verspätung beim Verladen des Gepäcks etc. Somit konnten wir in diesem Fall auch eine Entschädigung durchsetzen.
Ihre Rechte bei Flugannullierungen
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung – es sei denn, die Airline hat Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum informiert oder es lagen „außergewöhnliche Umstände“ vor. In solchen Fällen sind folgende Entschädigungsbeträge fällig:
- 250 EUR für Kurzstrecken bis 1.500 km.
- 400 EUR für Mittelstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km und für Flüge über 3.500 innerhalb des EU-Gebietes
600 EUR für Langstrecken über 3.500 km
Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung haben Sie als Fluggast Anspruch auf Betreuungsleistungen, wenn Sie auf einen späteren Flug warten müssen. Dazu gehören Verpflegung, Hotelübernachtungen und der Transport zum Hotel, falls nötig.
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Wie setzen Sie Ihre Entschädigung durch?
EDie Durchsetzung einer Entschädigung kann frustrierend und langwierig sein, wenn Sie versuchen, diese direkt bei der Airline einzufordern. Viele Airlines lehnen Forderungen oft ohne berechtigten Grund ab oder antworten gar nicht auf Anfragen. Hier kommt ein Rechtsdienstleister wie Captain Frank ins Spiel.
Warum sollten Sie einen Rechtsdienstleister nutzen?
- Kein Kostenrisiko: Sie zahlen nur im Erfolgsfall, das bedeutet kein Risiko für Sie.
- Expertise: Rechtsdienstleister sind auf Flugentschädigungen spezialisiert und kennen alle rechtlichen Details, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
- Effizienz: Durch automatisierte Prozesse und Erfahrung können Rechtsdienstleister schneller und effektiver arbeiten als Einzelpersonen oder traditionelle Anwälte.
Durch die Einschaltung eines Experten erhöhen sich Ihre Chancen auf eine zügige und erfolgreiche Auszahlung erheblich.
Das Fazit:
Als Fluggast haben Sie klare Rechte, wenn es zu Flugverspätungen oder Annullierungen kommt. Die Entschädigungssummen können sich je nach Flugstrecke schnell auf mehrere hundert Euro belaufen. Doch der direkte Weg zur Airline kann kompliziert sein. Mit einem Rechtsdienstleister wie Captain Frank stehen Sie auf der sicheren Seite: Kein Aufwand, kein Risiko – und trotzdem volle Entschädigung.
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Foto von Suhyeon Choi auf Unsplash