Welche Rechte haben Sie bei verpassten Anschlussflügen?

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Der Stress und die Ungewissheit, die entstehen, wenn man einen Anschlussflug verpasst, können jede Reise stark beeinträchtigen. Doch wussten Sie, dass Sie in solchen Situationen möglicherweise Anspruch auf Entschädigung oder andere Leistungen haben? Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) schützt Passagiere bei Flugverspätungen, Annullierungen und verpassten Anschlussflügen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen, und wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen können.


Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Wenn Sie aufgrund einer Verspätung Ihres ersten Fluges den Anschlussflug verpassen, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsansprüche zu. Entscheidend ist dabei die Gesamtverspätung am Endziel. Wenn Sie mehr als drei Stunden später als ursprünglich geplant an Ihrem Endziel ankommen, können Sie je nach Flugstrecke einen Anspruch auf eine Entschädigung von:

  • 250 EUR für Flüge bis 1.500 km,
  • 400 EUR für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km,
  • 600 EUR für Flüge über 3.500 km.


Dies gilt, wenn beide Flüge Teil einer einzigen Buchung sind, das heißt, sie unter derselben Buchungsreferenz stehen. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Fluggesellschaften handelt, solange die Flüge gemeinsam gebucht wurden.

Wichtig: Der Entschädigungsanspruch greift nur dann, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat, z. B. bei technischen Problemen oder organisatorischen Fehlern. Liegen "außergewöhnliche Umstände" wie schlechtes Wetter oder Streiks vor, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Hier gibt es aber auch Ausnahmen. Im Idealfall bewerten Sie so etwas nichts selbst sondern wenden sich an Experten. 

Betreuungsleistungen bei verpassten Anschlussflügen

Wenn Sie aufgrund einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpassen, haben Sie neben der finanziellen Entschädigung auch Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Diese sind insbesondere dann wichtig, wenn Sie auf einen späteren Anschlussflug warten müssen. Folgende Leistungen müssen Ihnen von der Fluggesellschaft kostenlos bereitgestellt werden:

  • Verpflegung und Getränke: Abhängig von der Dauer der Verspätung.
  • Kommunikationsmöglichkeiten: Zwei Telefonate, E-Mails oder Fax-Nachrichten.
  • Unterkunft und Transport: Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, muss die Airline die Kosten für Hotel und den Transport zwischen Flughafen und Hotel übernehmen.


Diese Betreuungsleistungen gelten unabhängig von der Ursache der Verspätung und müssen bereits bei einer zweistündigen Verzögerung bereitgestellt werden.

Hattest du auch Schwierigkeiten, deine Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft durchzusetzen? Lass uns dir helfen! Reiche deinen Fall bei Captain Frank ein und wir kümmern uns um den Rest. 

Wie setzen Sie Ihre Ansprüche durch?

  • Der Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte bei verpassten Anschlussflügen kann oft kompliziert sein, besonders wenn Airlines nicht kooperieren. Viele Passagiere scheitern daran, weil Fluggesellschaften Entschädigungsforderungen ablehnen oder nicht auf Anfragen reagieren. Hier kommt ein Rechtsdienstleister wie Captain Frank ins Spiel.

    Warum sollten Sie Ihre Ansprüche über einen Rechtsdienstleister wie Captain Frank einreichen?

    • Kein Kostenrisiko: Sie zahlen nur im Erfolgsfall, das bedeutet, es gibt für Sie keine finanziellen Risiken.
    • Erfahrung und Expertise: Rechtsdienstleister sind spezialisiert auf Fluggastrechte und kennen alle rechtlichen Feinheiten, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
    • Effizient und schnell: Mit automatisierten Prozessen und einem erfahrenen Team können Rechtsdienstleister Ihre Forderungen schneller und effizienter bearbeiten als Einzelpersonen oder Anwälte.


    Durch die Unterstützung eines erfahrenen Anbieters erhöhen sich Ihre Chancen auf eine erfolgreiche und zügige Auszahlung Ihrer Entschädigung.

Das Fazit:

Ein verpasster Anschlussflug muss nicht zwangsläufig das Ende Ihrer Reisepläne bedeuten. Dank der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie als Passagier klare Ansprüche auf Entschädigung und Betreuungsleistungen. Ob Entschädigung für die Verspätung oder Erstattung von Verpflegungs- und Hotelkosten – Ihre Rechte sind geschützt. Um sicherzugehen, dass Sie Ihre Ansprüche auch durchsetzen können, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsdienstleister wie Captain Frank hinzuzuziehen.

 


Bereit deine Entschädigung zu holen?

 

 

Foto von Ben Neale auf Unsplash