Flugausfall oder Verspätung: Wann steht Ihnen eine Erstattung zu?

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Flugausfälle und Verspätungen sind leider keine Seltenheit im Reisealltag. Doch viele Passagiere wissen nicht, dass sie in solchen Fällen möglicherweise einen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung haben. Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt, unter welchen Umständen Reisende eine Rückerstattung erhalten oder sogar eine Entschädigung fordern können. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wann Ihnen bei Flugausfällen oder Verspätungen eine Erstattung zusteht und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.


Wann steht Ihnen eine Erstattung bei einem Flugausfall zu?

Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie das Recht, zwischen zwei Optionen zu wählen: Sie können entweder die vollständige Erstattung des Ticketpreises fordern oder einen alternativen Flug verlangen. Besonders wichtig: Die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet, Ihnen diese Wahl anzubieten. Sollten Sie sich für die Erstattung entscheiden, muss die Airline den vollen Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Sollte die Airline Sie mindestens 14 Tage vor dem Abflugdatum über die Annullierung informieren, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Außerdem kann sich die Airline auf "außergewöhnliche Umstände" berufen, etwa bei extremen Wetterbedingungen oder Streiks. In diesen Fällen wird zwar der Ticketpreis erstattet, aber eine zusätzliche Entschädigung entfällt.

Ihre Rechte bei Flugverspätungen

Auch bei Flugverspätungen stehen Ihnen unter bestimmten Bedingungen Rechte zu. z. B. wenn sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet, haben Sie unter der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Diese richtet sich nach der Entfernung des Fluges:

  • 250 EUR für Flüge bis 1.500 km.
  • 400 EUR für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km und für Flüge über 3.500 innerhalb des EU-Gebietes

600 EUR für Flüge über 3.500 km

Die Verspätung muss jedoch durch die Fluggesellschaft verursacht worden sein – technisches Versagen oder betriebliche Gründe zählen dazu, aber außergewöhnliche Umstände, wie Naturkatastrophen oder politische Unruhen, befreien die Airline von der Entschädigungspflicht.

Hattest du auch Schwierigkeiten, deine Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft durchzusetzen? Lass uns dir helfen! Reiche deinen Fall bei Captain Frank ein und wir kümmern uns um den Rest. 

Betreuungsleistungen bei Verspätungen und Annullierungen?

  • Neben der Rückerstattung oder Entschädigung haben Sie auch Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, wenn Ihr Flug erheblich verspätet ist oder annulliert wurde. Diese beinhalten:

    • - Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen.
    • - Zwei Telefonate, E-Mails oder Fax-Nachrichten.
  • - Hotelübernachtungen, wenn eine Übernachtung aufgrund der Verspätung nötig ist.
  • - Transport zwischen Flughafen und Hotel.

 

Die Airline muss diese Leistungen bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden bereitstellen, unabhängig von der Entschädigungssituation.

 

Das Fazit:

Flugausfälle und Verspätungen müssen nicht immer nur Frust bedeuten – oft haben Sie als Passagier Anspruch auf Erstattung oder sogar Entschädigung. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese auch einfordern. Ob Sie eine Rückerstattung des Ticketpreises verlangen oder auf eine Entschädigung hoffen: Wenn die Fluggesellschaft nicht kooperiert, kann ein spezialisierter Rechtsdienstleister wie Captain Frank Ihnen helfen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

 


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Foto von Kevin Woblick auf Unsplash