Wie lange im Voraus müssen Fluggesellschaften Sie über Änderungen informieren?
Flugreisen erfordern Planung und oft auch Flexibilität. Doch was passiert, wenn die Fluggesellschaft Änderungen an Ihrem Flugplan vornimmt? Von Zeitverschiebungen über Flugstreichungen bis hin zu Änderungen der Flugroute – es gibt viele Szenarien, in denen die Airline verpflichtet ist, Sie frühzeitig zu informieren. In diesem Beitrag klären wir, welche Fristen für die Benachrichtigung über Flugänderungen gelten, welche Rechte Sie als Passagier haben und was Sie tun können, wenn die Airline zu spät informiert.
Fristen für die Benachrichtigung bei Flugänderungen
Die EU-Verordnung (EG 261/2004) regelt, welche Rechte Passagiere haben, wenn Fluggesellschaften Änderungen am Flugplan vornehmen. Dabei sind die Airlines verpflichtet, Sie frühzeitig über Änderungen zu informieren, insbesondere wenn es sich um eine Annullierung oder eine bedeutende Verspätung handelt.
Hier sind die wesentlichen Fristen:
- Mindestens 14 Tage vor Abflug: Wenn die Fluggesellschaft Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Änderung oder Streichung des Fluges informiert, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Ihnen muss jedoch eine Umbuchung oder die Erstattung des Flugpreises angeboten werden.
- Zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug: Wird die Änderung zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Abflugdatum mitgeteilt und der alternative Flug startet mehr als zwei Stunden früher oder landet vier Stunden später als der ursprünglich gebuchte Flug, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 EUR, abhängig von der Flugstrecke.
Weniger als 7 Tage vor Abflug: Bei Mitteilungen, die weniger als 7 Tage vor dem Abflug erfolgen, und wenn der neue Flug mehr als eine Stunde früher startet oder zwei Stunden später ankommt, steht Ihnen ebenfalls eine Entschädigung zu. Hier gelten die gleichen Summen wie bei den anderen Fristen.
In diesen Fällen gilt die Entschädigung unabhängig davon, ob die Airline Ihnen eine Umbuchung oder eine Rückerstattung anbietet.
Ihre Rechte bei kurzfristigen Flugänderungen
Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem Abflug über eine Änderung informiert werden, sind Sie nicht schutzlos. In solchen Fällen haben Sie unter Umständen Anspruch auf Betreuungsleistungen und eine finanzielle Entschädigung. Diese Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke und der Verzögerung am Endziel:
- 250 EUR für Flüge bis 1.500 km,
- 400 EUR für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km,
- 600 EUR für Flüge über 3.500 km.
Zusätzlich müssen Ihnen die Fluggesellschaften bei längeren Wartezeiten Verpflegung, Unterkunft (falls notwendig) und Transport zum und vom Hotel zur Verfügung stellen. Diese Leistungen müssen unabhängig von den Gründen für die Flugänderung erbracht werden.
Hattest du auch Schwierigkeiten, deine Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft durchzusetzen? Lass uns dir helfen! Reiche deinen Fall bei Captain Frank ein und wir kümmern uns um den Rest.
Was tun, wenn die Airline zu spät informiert?
Leider kommt es immer wieder vor, dass Fluggesellschaften Passagiere kurzfristig oder gar nicht über Änderungen informieren. Um Ihre Rechte geltend zu machen, sollten Sie in solchen Fällen folgende Schritte unternehmen:
- Sammeln Sie Beweise: Halten Sie alle relevanten Informationen fest, wie etwa E-Mails, SMS oder App-Benachrichtigungen der Airline, die Ihnen die Änderung mitgeteilt haben. Wichtig sind auch Bordkarten, Buchungsbestätigungen und andere Reisedokumente.
- Fordern Sie Ihre Entschädigung ein: Wenn die Benachrichtigung nicht fristgerecht erfolgt, können Sie Ansprüche geltend machen. Setzen Sie sich dafür zunächst mit der Fluggesellschaft in Verbindung und fordern Sie die gesetzliche Entschädigung ein.
- Nutzen Sie einen Rechtsdienstleister: Wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert oder Ihre Forderung ablehnt, kann es sinnvoll sein, einen spezialisierten Rechtsdienstleister wie Captain Frank einzuschalten. Dieser übernimmt die Durchsetzung Ihrer Rechte und fordert für Sie die Entschädigung ein – ohne Risiko für Sie. Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
Das Fazit:
Die EU-Verordnung sorgt dafür, dass Fluggesellschaften Passagiere bei Flugänderungen frühzeitig informieren müssen. Je nachdem, wie kurzfristig die Mitteilung erfolgt und wie stark die Änderungen sind, haben Sie als Passagier das Recht auf Entschädigung und zusätzliche Leistungen. Sollte die Airline zu spät informieren oder gar nicht reagieren, können Sie Ihre Ansprüche mit der Unterstützung eines Rechtsdienstleisters erfolgreich durchsetzen.
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Foto von Markus Spiske auf Unsplash