FTI Touristik GmbH meldet Insolvenz an: Was Reisende jetzt wissen müssen

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Die Insolvenz der FTI Touristik GmbH, eines der größten Reiseanbieter in Europa, hat viele Urlauber verunsichert. Hier erfahren Sie, welche Auswirkungen die Pleite hat und welche Schritte Sie als betroffener Reisender unternehmen sollten.

Was sollten betroffene Reisende jetzt tun?

  1. Ruhe bewahren: Warten Sie auf Informationen von FTI oder dem DRSF.

  2. Kontaktaufnahme: Nutzen Sie die eingerichteten Hotlines und Webseiten, um aktuelle Informationen zu erhalten.

  3. Keine eigenen Stornierungen: Vermeiden Sie eigenständige Stornierungen, um Ihren Anspruch auf Erstattungen nicht zu gefährden.

  4. Dokumente sichern: Bewahren Sie alle Unterlagen und Quittungen auf, um Ansprüche geltend machen zu können.

Welche FTI-Marken und Anbieter sind von der Insolvenz betroffen?

Von der Insolvenz betroffen sind folgende Marken und Anbieter:

  1. FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden

  2. 5vorFlug in Deutschland

  3. BigXtra GmbH

  4. DriveFTI

  5. Cars and Camper

Nicht betroffen sind Leistungen, die bei Drittanbietern wie TUI, Alltours oder DERTOUR gebucht wurden, bei denen FTI lediglich als Vermittler fungierte.

Was passiert, wenn ich bereits auf einer Pauschalreise von FTI bin?

Urlauber, die sich aktuell auf einer Pauschalreise befinden, die bei FTI gebucht wurde, sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Der DRSF und FTI bemühen sich, dass die Reise wie geplant fortgesetzt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert.

Kann ich meine gebuchte Reise stornieren und bekomme ich mein Geld zurück?

Alle gebuchten Pauschalreisen mit Abreise vom 5. bis 10. Juni 2024 werden storniert. Der DRSF übernimmt die Erstattung der Kosten. Bei Reisen ab dem 11. Juni versucht FTI, die Reisen wie geplant durchzuführen. Falls das nicht möglich ist, greift auch hier der Absicherungsschutz des DRSF.

Was passiert mit Einzelleistungen wie Hotelübernachtungen oder Mietwagen?

Einzelleistungen wie Hotelübernachtungen oder Mietwagen, die separat gebucht wurden, fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind daher nicht durch den DRSF abgesichert. Betroffene sollten sich direkt an ihren Veranstalter wenden, um die Durchführbarkeit der Leistungen zu klären.

Wie ist es zur Insolvenz von FTI gekommen?

FTI erhielt während der Corona-Pandemie 595 Millionen Euro staatliche Hilfe, konnte jedoch nur einen Bruchteil zurückzahlen. Aufgrund einer Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags und der Weigerung des neuen Investors, diese Lücke zu schließen, musste FTI Insolvenz anmelden. Buchungszahlen blieben hinter den Erwartungen zurück, und viele Lieferanten verlangten Vorauszahlungen, was zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf führte.

Gibt es langfristige Auswirkungen auf die Reisebranche?

Die Insolvenz von FTI ist ein Einzelfall und nicht direkt auf die gesamte Reisebranche übertragbar. Andere große Anbieter wie TUI und DER Touristik sind finanziell stabiler aufgestellt und schreiben wieder schwarze Zahlen.

Fazit

Die Insolvenz von FTI Touristik GmbH betrifft viele Reisende, die jedoch durch den Deutschen Reisesicherungsfonds gut abgesichert sind. Wichtig ist, informiert zu bleiben und die offiziellen Kanäle zu nutzen, um aktuelle Informationen zu erhalten.

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Quellen

  1. Merkur.de

  2. Verbraucherzentrale

  3. Urlaubspiraten

  4. Touristik Aktuell

  5. Tagesschau

Hinweis: KI-generiertes Bild