Zahlreiche Immobilienkredite widerrufbar

Laut eines Urteils des europäischen Gerichtshofs zum Widerruf von Darlehen vom 26. März 2020 können Millionen deutscher Kreditverträge widerrufen werden, da die Widerrufsbelehrungen der Verträge vieler Kreditinstitute fehlerhaft sind.
Dies ermöglicht es Verbrauchern, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Immobiliendarlehen zu widerrufen. Darlehensnehmer können somit ihre Immobilien günstiger finanzieren oder Vorfälligkeitsentschädigungen vermeiden oder zurückfordern.
Alle Kredite, die nach dem 10. Juni 2010 aufgenommen wurden, können auf Wirksamkeit überprüft werden.

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