Mindestlaufzeit für Vertragsdauer geschlossen

Wer hat nicht schon einmal einen Anruf eines Mitarbeiters einer gängigen Telefongesellschaft bekommen, die mit noch besseren Konditionen einen zum Wechsel locken. Auch wenn viele solche Situationen als unangenehm empfinden, willigen sie aus Überforderung schlussendlich ein. Doch damit ist bald Schluss. Laut der Bundesregierung stimmt der Bundesrat einem neuen Gesetz zu, welches Verbraucher vor Vertragsfallen schützt sowie bessere Kündigungsfristen ermöglicht.

Was bewirkt das neue Gesetz?

Telefonakquise ist in jedem Fall ein gemeiner Stolperstein für Verbraucher. Oftmals sind diese sich nicht bewusst, welchen Konditionen sie zustimmen und welche Vertragsfallen sich ihnen in den Weg stellen. Um Verbraucher vor dieser Art von Belästigung zu schützen, sind Unternehmen zukünftig dazu aufgefordert, sich die Einwilligung für das Werben per Telefon einzuholen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld. Hinzu kommt, dass ein Vertragsabschluss nicht mehr rein telefonisch wirksam ist, sondern zusätzlich immer in Textform vorliegen muss. Nicht nur das ändert sich in Zukunft: Auch in Bezug auf die Laufzeit von Verträgen kommt es zu Änderungen. So beträgt die neue Mindestlaufzeit von Abonnements oder Fitnessstudioverträgen zukünftig nur noch ein Jahr. Verbraucher erhalten damit die Chance flexibel zum nächstbesten Angebot zu wechseln.

Wie lassen sich Verträge zukünftig kündigen?

Wer es bislang verpasst hat seinen Vertrag rechtzeitig zu kündigen, musste noch ein weiteres Jahr damit ausharren. Auch hier sollen Verbraucher demnächst Verbesserungen spüren. Ab sofort sind Verträge monatlich kündbar, vor allem solche mit automatischer Vertragsverlängerung. Um auch den Kündigungsweg so einfach wie möglich zu gestalten, müssen Unternehmen auf ihrer Webseite einen Kündigungs-Button einfügen. Bislang war es zwar sehr einfach, einen Vertrag im Internet abzuschließen, jedoch nicht ihn zu kündigen. Dafür war bislang ein längeres Schreiben erforderlich. Bei Nichteinhaltung von Seiten der Unternehmen können Kunden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag beenden. Das neue Gesetz der Bundesregierung stellt eine große Entlastung für Verbraucher dar. Nicht nur müssen diese sich nicht mehr vor aufdringlicher Telefonwerbung in Acht nehmen, sondern genießen zukünftig auch mehr Freiheiten in Bezug auf Abschluss und Kündigung von Verträgen. Bei weiteren Fragen steht Captain Frank jederzeit telefonisch sowie per Mail an Ihrer Seite. Sollten Sie speziell einen Anspruch auf die Rückerstattung von Fitnessstudiogebühren haben, bieten wir Ihnen gerne unseren Service zur Überprüfung ihres Anspruchs an.


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