Verdachtskündigung bei Mordverdacht

Steht ein Mieter unter Verdacht seinen Vermieter umgebracht zu haben, ist dies nicht nur eine absurde Geschichte, sondern dann darf dem Mieter fristlos gekündigt werden.
So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und wendete damit die Grundsätze der Verdachtskündigung aus dem Arbeitsrecht auf das gewerbliche Mietrecht an.

Der Fall, zu dem das OLG entschied, lief folgendermaßen ab: Ein Ehepaar klagte den gemeinsamen Mieter an. Dieser mietete Gewerberäume zum Betrieb seines KfZ-Handels und hatte mehrere Verpflichtungen bezüglich des Mietverhältnisses nicht eingehalten.
Das Ehepaar hatte bereits mehrere fristlose Kündigungen ausgesprochen, die jedoch vom Landgericht abgewiesen worden waren.

Während der Berufung vor dem OLG, wurde dann der Ehemann des Paares vermisst gemeldet.
Unter Verdacht stehe nun der Geschäftsführer des Kfz-Handels, der sich nun in untersuchungshaft befindet. Gegen ihn wird nun in dem Zusammenhang wegen Verdacht auf Totschlag ermittelt.

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