Zwei Jahre Musterfeststellungsklage

Vor zwei Jahren wurde die Musterfeststellungsklage eingeführt, damit VW-Kunden noch für ihre Ansprüche klagen konnten bevor diese verjährten. Die Idee der damals neu-eingeführten Musterfeststellungsklage war, dass Verbrauchervereine in einem Musterprozess grundsätzlich klären können, ob ein Unternehmen Verbraucherrechte verletzt hat. Als "Eine für alle" wurde das neue Klageinstrument vom Bundesjustizministerium beworben.

Vor Einführung wurde lange diskutiert ob "Sammelklagen" wie die Musterfeststellungsklage zu amerikanischen Verhältnissen, also zu enorm hohen Schadensersatzforderungen, führen würden. Im deutschen Recht diet das Schadensersatzrecht ander als das US-amerikanische Recht danach, wie groß der entstandene Schaden ist und nicht das Fehlverhalten eines Unternehmens mit hohen Summen zu bestrafen. Die Einführung der Musterfeststellungsklage soll daran nichts geändet haben.

Ein großer Vorteil, den die Musterfeststellungsklage vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung mit sich brachte, ist die kostenlose Anmeldung - und somit kein Prozesskostenrisiko. Beim VW-Abgasskandal konnten sich somit viel mehr Verbraucher beteiligen, die sich eine eigenständige Klage nie hätten leisten können.

Verbraucherschützern gehen die neuen Möglichkeiten jedoch nicht weit genug. Das Klageregister soll fehleranfällig sein, vorallem bei Massenverfahren. Außerdem ist die Musterfeststellungsklage beschränkt auf eine bloße Feststellung. Kommt es zu einem Vergleich müssen Verbraucher in einem zweiten Schritt individuell Schadensersatz einfordern.

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