Verspätung von 34 Minuten: Ansprüche bei einem verpassten Anschlussflug
Eine Verspätung von nur 34 Minuten klingt nach einer kurzen Verzögerung, doch für viele Reisende kann sie erhebliche Konsequenzen haben – besonders wenn ein Anschlussflug verpasst wird. Genau das ist auf einem Flug von München nach Madrid geschehen. Die Fluggäste haben aufgrund dieser geringen Verspätung ihren Anschlussflug nach Marrakesch verpasst und mussten bis zum nächsten Tag auf einen Ersatzflug warten. Doch welche Ansprüche haben Fluggäste in einem solchen Fall? In diesem Beitrag erklären wir, welche Entschädigungen Dir zustehen und wie Du diese erfolgreich durchsetzen kannst.
Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004 – 400 EUR je Fluggast
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste bei einem verpassten Anschlussflug Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. In unserem Fall, bei einer Flugstrecke von Madrid nach Marrakesch, steht jedem Fluggast eine Entschädigung in Höhe von 400 EUR zu. Diese Regelung greift, weil der Flug innerhalb der EU startete und das Endziel außerhalb der EU liegt. Die Ausgleichszahlung gilt auch, wenn die Verspätung des ersten Fluges nur 34 Minuten beträgt, aber dennoch zu einer erheblichen Verspätung am Endziel führte.
Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Kosten – Hotel, Taxi und Verpflegung
Neben der Ausgleichszahlung können Fluggäste auch zusätzliche Kosten geltend machen, die durch die Verspätung entstanden sind. In diesem Fall mussten die Fluggäste eine Nacht in Madrid verbringen, da der Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar war. Die folgenden Ansprüche können gestellt werden:
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- Hotelkosten für die Übernachtung: Ca. 150 EUR pro Nacht.
- Taxikosten zwischen Flughafen und Hotel: Hin- und Rückfahrt ca. 50 EUR.
- Verpflegungskosten: Ca. 50 EUR für Mahlzeiten und Getränke.
Diese Ausgaben summieren sich schnell und können leicht über 1.000 EUR betragen, besonders wenn mehrere Personen betroffen sind.
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Wichtige Hinweise – Belege sammeln und Ansprüche sichern
Um diese Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, ist es entscheidend, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren. Ohne diese Belege ist es kaum möglich, die Erstattung der zusätzlichen Kosten von der Fluggesellschaft zu verlangen. Achten Sie darauf, Quittungen für das Hotel, die Taxifahrten und die Verpflegungskosten sorgfältig aufzubewahren. Diese Belege dienen als Nachweis und sind essenziell für die Geltendmachung Ihrer Rechte.
Das Fazit:
Auch eine kurze Flugverspätung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, wenn sie dazu führt, dass ein Anschlussflug verpasst wird. In diesem Fall können Fluggäste Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung von 400 EUR pro Person sowie auf die Erstattung von Hotel-, Taxi- und Verpflegungskosten in Höhe von insgesamt über 1.000 EUR geltend machen. Damit Sie Ihr Geld zurückbekommen, ist es wichtig, alle relevanten Belege aufzubewahren und schnell zu handeln.
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Foto von Erik Odiin auf Unsplash