Betroffene fordern Entschädigung von der Bundesrepublik

Mittlerweile ist die Musterfeststellungsklage gegen VW mit einem Vergleich beendet worden.
Betroffene des Dieselskandals versuchen sich weiterhin gegen den Betrug VWs zu wehren und Entschädigungen einzufordern .
So wurde von einigen Besitzern von Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtungen Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland verlangt. Die Begründung lautete, dass die Bundesrepublik europäisches Recht nicht ausreichend in nationales Recht umgesetzt habe. Wenn Mitgliedsstaaten eine Richtlinie nicht ausreichend umsetzen, könne daraus nämlich Staatshaftungsansprüche der Bürger entstehen. Weiterhin wurde bei der Überwachung der Autombilindustrie gegen Kontrollpflichten verstoßen, so die klagenden Dieselfahrer.

Das LG Frankfurt am Main sah dies jedoch nicht so und entschied, dass die Käufer von Diesel-PKWs mit unzulässigen Abschlateinrichtungen keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland haben.

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