BGH-Urteil: Kein Geld bei Flugverspätung wegen Systemausfall am Terminal

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe besagt, dass bei einem Systemausfall am Terminal Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung für die dadurch entstandene Flugverspätung haben.

Im Sinne der EU-Flugastrechteverordnung wird es als außergewöhnlicher Umstand gewertet, wenn es zu einem längeren Ausfall der Computersysteme im Abflugterminal kommt. Da solch ein Vorkommnis nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt, ist diese auch nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet.

Im Rahmen von zwei Klagen hatten fünf Fluggäste versucht, 600 Euro von British Airways zu erstreiten, weil sie aufgrund eines Systemausfalls ihre Anschlussflüge auf dem Weg von den USA über London nach Stuttgart versäumten.

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