Die kuriosesten Ausreden von Airlines – und warum sie nicht zählen

Wenn Flüge verspätet sind oder ganz ausfallen, folgt meist ein nervenaufreibendes Spiel mit der Airline. Besonders frustrierend: die Begründungen, mit denen Passagiere abgespeist werden. Von mysteriösen „technischen Problemen“ bis hin zu absurden Wetterberufen – Airlines greifen oft tief in die Trickkiste, um sich vor Entschädigungszahlungen zu drücken.

In diesem Artikel zeigen wir einige der skurrilsten Ausreden von Fluggesellschaften – und erklären, warum sie in vielen Fällen rechtlich nicht standhalten.


1. „Der Co-Pilot hat verschlafen“

Klingt absurd? Passiert öfter, als man denkt. Airlines führen manchmal Personalprobleme als Grund für Verspätungen an – etwa, wenn Crewmitglieder nicht rechtzeitig einsatzbereit sind.

Aber gilt das als „außergewöhnlicher Umstand“?
Nein. Personalmangel oder interne Planungsfehler fallen in den Verantwortungsbereich der Airline. In solchen Fällen haben Passagiere in der Regel Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.


2. „Das Catering war nicht da“

Ja, auch das kommt vor. Manchmal hebt ein Flugzeug nicht ab, weil das Essen fehlt. Klingt wie ein schlechter Witz, ist aber durchaus real.

Und rechtlich?
Auch dies ist kein außergewöhnlicher Umstand. Die Airline ist dafür verantwortlich, rechtzeitig und vollständig zu organisieren, was für den Flug notwendig ist – inklusive Catering.

3. „Das Flugzeug war zu schwer“

Ein Klassiker unter den kreativeren Ausreden: „Das Flugzeug konnte nicht starten, weil es überladen war.“ Meistens wird dies auf zu viel Gepäck oder Fracht zurückgeführt.

Was viele nicht wissen:
Auch hier greift die Fluggastrechteverordnung – denn falsche Beladung oder Überbuchung liegt in der Verantwortung der Airline, nicht der Passagiere.

4. „Unwetter – irgendwo in Europa“

Natürlich kann schlechtes Wetter ein legitimer Grund für eine Flugverspätung oder Annullierung sein. Doch immer wieder berufen sich Airlines auf vage „Wetterprobleme“, auch wenn am Abflug- oder Zielflughafen bestes Wetter herrscht.

Was zählt rechtlich?
Wetter gilt nur dann als außergewöhnlicher Umstand, wenn es den konkreten Flug tatsächlich und nachweislich beeinträchtigt – und nicht bloß theoretisch irgendwo anders.

5. „Technisches Problem – aber wir sagen nicht welches“

 

Einer der häufigsten und gleichzeitig unklarsten Gründe: ein „technischer Defekt“. Oft bleibt unklar, worin dieser besteht, wie schwerwiegend er war – oder ob er hätte vermieden werden können.

Was sagt die Rechtsprechung?
Technische Probleme gelten nur dann als außergewöhnlich, wenn sie plötzlich und nicht vorhersehbar auftreten – etwa durch einen versteckten Produktionsfehler. Normale Wartungsmängel oder Verschleiß zählen hingegen nicht. Die Airline muss in jedem Fall konkret und nachvollziehbar begründen, was passiert ist.

6. „Die Toilette war kaputt“

Kaum zu glauben, aber wahr: Flüge werden manchmal verspätet, weil die Bordtoilette nicht funktioniert. Klingt zwar unappetitlich – ist aber kein Grund, sich vor Entschädigungszahlungen zu drücken.

Warum?
Solche technischen oder hygienischen Mängel betreffen den Wartungszustand des Flugzeugs und fallen damit nicht unter außergewöhnliche Umstände.

Was bedeutet das für Passagiere?

Viele Ausreden von Airlines sind nicht rechtsverbindlich und werden vor Gericht oder durch Schlichtungsstellen nicht als triftiger Grund anerkannt. Wenn ein Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist oder kurzfristig gestrichen wurde, steht Ihnen unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu.

Wichtig: Lassen Sie sich nicht mit einer Standardausrede abspeisen. Eine genaue Prüfung lohnt sich – denn viele Ansprüche werden von Airlines systematisch abgewehrt.


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