Streik, Wetterbedingungen & Co – Wann bekomme ich eine Entschädigung, wann nicht?

DALL·E 2024-06-25 16.29.53 - A modern airport terminal with a busy scene of passengers. Some are standing in line at a service counter, while others are seated with their luggage,

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt fest, dass Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen haben.

Ab wann gilt eine Flugverspätung als entschädigungsberechtigt?

Eine Flugverspätung wird als entschädigungsberechtigt angesehen, wenn sie bei der Ankunft am Zielflughafen mindestens drei Stunden beträgt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  1. Kurzstreckenflug (bis 1.500 km): 250 Euro

  2. Mittelstreckenflug (zwischen 1.500 und 3.500 km): 400 Euro

  3. Langstreckenflug (über 3.500 km): 600 Euro

Gibt es Ausnahmen von der Entschädigungspflicht bei Flugverspätungen?

Ja, es gibt Ausnahmen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter, politischer Instabilität oder Naturkatastrophen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Technische Probleme, die im normalen Betrieb der Airline auftreten, sind jedoch keine außergewöhnlichen Umstände und berechtigen zur Entschädigung.

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall?

Ein Flugausfall kann für Reisende sehr ärgerlich sein, aber es gibt klare Regelungen für Entschädigungen.

Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?

Bei einem Flugausfall haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen, Hotelunterbringung und Transfers. Zudem können Sie wählen zwischen:

  1. Erstattung des vollständigen Flugpreises innerhalb von sieben Tagen

  2. Ersatzbeförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall?

Es gibt keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft Sie mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert oder wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die nicht vermieden werden konnten, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.

Was gilt bei Streik?

Streiks können ebenfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen im Flugverkehr führen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei streikbedingten Flugausfällen oder -verspätungen?

Grundsätzlich gelten die gleichen Rechte wie bei anderen Verspätungen oder Ausfällen. Wenn der Streik jedoch im Einflussbereich der Airline liegt, wie zum Beispiel bei Streiks des Flugpersonals, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Bei Streiks, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen, wie beispielsweise Sicherheitsstreiks, besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.

Welche außergewöhnlichen Umstände entbinden die Airline von der Entschädigungspflicht?

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Außergewöhnliche Umstände sind Situationen, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen und nicht vermieden werden können, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Dazu gehören:

  1. Schlechtes Wetter (z.B. starker Schneefall, Sturm)

  2. Naturkatastrophen (z.B. Vulkanausbruch)

  3. Politische Instabilität

  4. Vogelschlag

  5. Sperrung des Luftraumes

Technische Probleme: Anspruch auf Entschädigung oder nicht?

Technische Probleme, die im normalen Betrieb der Airline auftreten, gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. Daher haben Passagiere in diesen Fällen Anspruch auf Entschädigung.

Wie gehe ich vor, um meine Entschädigung zu erhalten?

Welche Schritte sind notwendig, um eine Entschädigung zu beantragen?

Um eine Entschädigung zu erhalten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft: Nutzen Sie die Online-Formulare auf deren Websites oder senden Sie einen schriftlichen Anspruch.

  2. Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben: Bewahren Sie alle Belege für Ausgaben wie Hotel, Taxi oder Verpflegung auf.

  3. Einholung einer Bestätigung: Lassen Sie sich die Verspätung oder den Ausfall schriftlich vom Bodenpersonal bestätigen.

  4. Screenshots anfertigen: Machen Sie Screenshots von Online-Beschwerdeformularen als Nachweis.

Was tun, wenn die Airline nicht reagiert?

Wenn die Fluggesellschaft auf Ihre Forderung nicht reagiert oder ablehnend antwortet, können Sie sich an Dienstleister wie Captain Frank wenden, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben.

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Fazit

Flugverspätungen und -ausfälle sind ärgerlich, aber mit den richtigen Informationen und der Unterstützung von Experten wie Captain Frank können Sie Ihre Rechte als Fluggast durchsetzen und Ihre Entschädigung erhalten. Bleiben Sie informiert und wissen Sie, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie Sie diese einfordern können.

 

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Quellen:

  1. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

  2. NDR Ratgeber - Fluggastrechte: Was tun bei Flugverspätung und -ausfall?

 

Hinweis: KI-generiertes Bild