Was passiert mit den Fluggastrechten nach dem Brexit?
Die EU-Fluggastrechte gewährleisten Passagieren, die Verspätungen bzw. Annullierungen erfahren mussten, den Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Mit dem BREXIT gelten in Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 jedoch keine EU-Gesetze mehr. Luftfahrtunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich sind mit dem Austritt aus der EU schließlich nicht mehr in der EU ansässig.
Die Rechtsvorschriften der Union über Fluggastrechte gelten somit nicht mehr für Flüge die von einem Flughafen aus Großbritannien mit Ziel in der Europäischen Union abfliegen wenn die ausführende Fluggesellschaft aus Großbritannien oder einem anderen Staat außerhalb der Europäischen Union stammt.
Wie Großbritannien seine Fluggastrechte formulieren wird ist noch nicht eindeutig, eine Anlehnung an die EU-Fluggastrechte ist jedoch erwartet.
Das Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien weist daraufhin, dass die Chancen gut stehen, dass Großbritannien Passagieren einen ähnlichen Schutz bieten wird wie es bei den nicht-EU-Staaten Island Norwegen und der Schweiz der Fall ist.
Captain Frank setzt sich somit weiterhin für Ihre Rechte ein, auch auf britischem Boden.
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Photo by Pascal Meier on Unsplash