Fluggastrechte - Entschädigungsanspruch auch bei Streik?

Hallo zusammen,

in diesem Beitrag möchte ich dieses Thema ansprechen, da vermutlich die meisten bei Streik an "außergewöhnliche Umstände" denken und die Meinung vertreten "dafür gibt's eh nix". 

Das ist so nicht ganz richtig. 

1. Mit Urteil vom 17.04.2018 (Az.: C-195/17) entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass ein Streik des Flugpersonals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der es der Fluggesellschaft erlaubt, sich von Entschädigungszahlungen gem. Fluggastrechteverordnung zu befreien. 

2. Mit Urteil vom 06.10.2021 (Az.: C-613/20) wurde zu einem ähnlichen Sachverhalt auch zugunsten des Fluggastes entschieden. 

D. H. Sie haben unabhängig von dem Ticketpreis, den Sie gezahlt haben, möglichen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 EUR (Flugstreckenabhängig).

Hier können Sie Ihren Fall prüfen lassen:
EU-Fluggastrechte-Formular

Fluggesellschaften provozieren selbst Streiks häufig durch Ihre interne Sparpolitik und diese enden im Großteil bei Flugstörungen, die der Fluggast nicht hinnehmen muss. Fluggesellschaften versuchen jedoch weiterhin, Entschädigungsansprüche mit Verweis auf einen außergewöhnlichen Umstand abzuweisen.

Anmerkung aus der Praxis:
Wenn Sie jetzt so einen Flugvorfall haben, dann denken viele, dass Sie die Fluggesellschaft anschreiben, sich in diesem Fall auf diese Urteile berufen und dann sicher erfolgreich eine Auszahlung erhalten. 

In der Realität sieht das anders aus. Je nach Fluggesellschaft kann es sein,

- dass Sie Erfolg haben.
- dass Sie gar keine Reaktion erhalten. 
- dass Sie eine Absage erhalten, alá "in Ihrem Fall gilt das nicht. Entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten" oder "Streik stellt einen außergewöhnlichem Umstand dar, der uns von einer Ausgleichszahlung befreit".

Würden Sie bei einer Absage auf eigenes Risiko in die Klage gehen? Die wenigsten machen das und akzeptieren eher die Absage, da Sie der Meinung sind "wird schon passen". Wir lassen uns da nicht so einfach abspeisen, da wir nur im Erfolgsfall etwas verdienen. 

Hier können Sie Ihren Fall prüfen lassen:
EU-Fluggastrechte-Formular

einfaches Zahlenbeispiel um die mögliche Strategie der Fluggesellschaft nachzuvollziehen:

Flug von Frankfurt nach New York (Flugstrecke über 3.500 km)
Passagiere ca. 350
Ticketpreise liegen zwischen 600 EUR bis 2.000 EUR - Nehmen wir 1.000 EUR im Schnitt für die Berechnung. Gesamteinnahmen über Ticketverkäufe: 350.000 EUR

Denken Sie, dass die Fluggesellschaft so einfach 350 Fluggästen je 600 EUR Entschädigung auszahlt? Das wären insgesamt ca. 210.000 EUR. 

oder denken Sie eher, dass die Fluggesellschaft die "Füße still hält" und wenn sich jemand meldet, dass Sie ihm eine freundliche standardisierte Mail schicken mit einer Entschuldigung, sowie der Anmerkung das in diesem Fall außergewöhnliche Umstände vorlagen und dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht, ohne ins Detail zu gehen?  

Nehmen wir an 10% der Forderungen werden gerichtlich durchgesetzt, dann kostet das die Airline in etwa

35 Fluggäste zu je 600 EUR und dann noch ca. 800 EUR pro verlorene Klage an Anwalts/Gerichtskosten. Kosten insgesamt ca. 49.000 EUR im Vergleich zu den o. g. 210.000 EUR ein deutlicher Unterschied.

Hier können Sie Ihren Fall prüfen lassen:
EU-Fluggastrechte-Formular

Ihre weiteren Rechte bei Flugstreik im Kurzüberblick:

  • Entschädigung: möglicher Anspruch auf 250 bis 600 Euro pro Person je nach Flugstrecke.
  • Ticketerstattung: wenn ihr Flug komplett ausfällt und Sie keinen Ersatztransport annehmen.
  • Ersatztransport: Die Airline ist verpflichtet, Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren.
  • Versorgung am Flughafen: Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Sie Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und sogar Hotelübernachtungen.

    Falls Sie also einen Flugvorfall in den letzten 3 Jahren hatten, melden Sie sich bei uns. Fragen kostet nichts. 

    Hier können Sie Ihren Fall prüfen lassen:
    EU-Fluggastrechte-Formular

 

Bei Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße
Ihr Captain Frank Crew Mitglied
Olaf