Einseitige Vertragsverlängerung durch Fitnessstudio - Corona

Liebe Blog-LeserInnen,
Liebe Fitnessstudio-MitgliederInnen,

vermehrt werde ich mit folgendem Sachverhalt konfrontiert. Mitglieder von Fitnessstudios kündigen Ihren Fitnessstudiovertrag und erhalten vom Fitnessstudio eine Vertragsverlängerung um die Monate, die aufgrund von Corona geschlossen waren. 

Oft schreiben die Fitnessstudios, dass man als Gesetzesgrundlage sich auf §313 BGB beruft. Kommt euch das bekannt vor?

Hierzu verlinke ich euch folgende drei Artikel. Die sind zufällig gewählt und sicher gibt es zu diesem Thema noch weitere neuere Artikel.  

https://www.vzbv.de/urteile/fitnessstudio-darf-vertrag-nicht-wegen-corona-schliessung-verlaengern

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-wuerzburg-fitnessstudio-darf-vertrag-nicht-um-corona-schliesszeit-verlaengern

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/aerger-um-kuendigung-so-setzen-sie-ihre-rechte-beim-fitnessstudio-durch-50351

Ich habe mich gefragt, wie würde ich in so einem Fall handeln (Die Ausführungen hier sind erfunden und dienen als Beispiel):

Angenommen ich bin im Fitnessstudio XY Mitglied seit 01.01.2020 (Beitrag 20 EUR) und habe meinen Vertrag zum 31.12.2021 fristgerecht gekündigt. Nehmen wir an ich hatte in dieser Zeit 9 Monate, bei denen das Fitnessstudio wegen Corona-Maßnahmen geschlossen war. 

Zum einen hätte ich mir die 9*20 EUR erstatten lassen. 

Das Fitnessstudio schreibt mir dann, dass Sie meine Mitgliedschaft bis 30.09.2022 verlängern und dafür Beiträge verlangen. Meiner Meinung nach, wenn ich mich auf die Artikel beziehe und zu dem Thema etwas recherchiere, merke ich, dass das nicht ganz korrekt sein kann. 

Ich würde daher ab 01.01.2022 nicht mehr ins Fitnessstudio gehen und Beiträge für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.09.2022 nicht bezahlen und den Forderungen widersprechen. 

Was würde passieren? Auch hier sind das nur meine persönlichen Vermutungen:

Vermutlich würde mir das Fitnessstudio XY Mahnungen zu den nicht gezahlten Beiträgen schicken. 

Vermutlich würden Sie mir mit Mahngebühren drohen oder diese auf deren "Forderung" draufschlagen oder es an ein Inkassobüro geben.

WICHTIG HIERBEI: Auf die Schreiben fristgerecht widersprechen und alles dokumentieren. z. B. Einschreiben/Rückschein.  

Letztendlich würde ich nicht zahlen und dann wäre die nächste Konsequenz, dass die Ihre Forderung gerichtlich durchsetzen müssten. 

Vielleicht fliegt dann deren "Bluff" auf? 

Auf welcher Grundlage wollen die dann Klagen? 

Da ich meinen Vertrag zum 31.12.2021 gekündigt habe und die mir das bestätigt haben und dann eigenständig um 9 Monate verlängert haben aus Gründen die fraglich sind, sehe ich dem entspannt entgegen. 

Eine Anmerkung, da ein Kunde von mir die Befürchtung hatte, dass er durch Nichtzahlung der Beiträge für die einseitig verlängerten Monate einen negativen SCHUFA-Eintrag riskiert. 

Wichtig ist, dass der Forderung widersprochen wird und dann landet das i. d. Regel nicht in der Schufa. Es kann höchstens sein, wenn man nicht widerspricht, dass es dann in der Schufa landet. 

Ich hab dazu mit jemanden bei der Schufa telefoniert. In den FAQ´s findet man dazu leider nichts. Falls Ihr dazu spezielle Fragen habt, könnt Ihr euch gerne dorthin wenden. Dauert etwas mit der Wartezeit am Telefon, aber ich kam nach 8 Minuten dran. 

https://www.schufa.de/kontakt/

Falls Sie andere Informationen zu diesem Thema haben, so freue ich mich über jeden Austausch. 

Gerne freuen wir uns auch über eure Erfahrungen in solchen oder anderen Fällen. Schickt uns einfach eine E-Mail mit eurer Darstellung an 

olaf@captain-frank.com

Wir werden das ggfs. auch in einem Blog-Beitrag anonym thematisieren.

Liebe Grüße

Captain Frank Crew Mitglied
Olaf