Wer haftet, wenn man sich im Fitnessstudio verletzt?

Schon vor dem Lockdown genossen Fitnessstudio eine immer größer werdende Beliebtheit. Die meisten nutzen die Beantragung der Mitgliedschaft gleich, um ihre Neujahrsvorsätze in die Tat umzusetzen. Auch wenn viele Fragen zur Nutzung eines Fitnessstudios bereits im Vorfeld geklärt sind, gibt es eine Frage, die bisher noch ungeklärt ist: Was passiert, wenn sich ein Mitglied während der Benutzung der Geräte verletzt? Was passiert, wenn das Gerät auch noch defekt war? Welche Rechte Verbraucher hierbei haben, ist in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

Die Pflichten des Betreibers

Bevor Leute die Geräte benutzen dürfen, muss der Betreiber erst einmal kontrollieren, ob sie sicher sind. Es ist seine Pflicht regelmäßig zu überprüfen, ob sie einwandfrei und ohne Probleme funktionieren. Neben dem Kontrollieren ist er auch dazu verpflichtet, vor allem den neuen Kunden die richtige Benutzung der Sportgeräte zu erklären. Schon die erste Anweisung kann dazu dienen, mögliche Verletzungen zu vermeiden.

Entfällt die Einweisung der Geräte, hat der Verbraucher im Falle eines Unfalls das Recht auf Schmerzensgeld. Hier lautet die Regel: Je schlimmer die Verletzung, desto mehr Schadensersatz kriegt man. Verletzungen, die dich in deinem Alltag beeinträchtigen und eine grobe Belastung darstellen, sind ein Grund juristische Hilfe zu suchen. Natürlich ist ein Muskelkater, der generell zu erwarten ist, kein Anhaltspunkt, um einen Anwalt einzuschalten.

Das Personal

In den meisten Fällen, muss nicht immer ein Gym-Arbeiter bei jedem Sportgerät anwesend sein. Doch bei speziellen Übungsgeräten sollte immer ein Profi in der Nähe sein. Auch wenn er nicht aktiv dabei ist, muss er trotzdem ein Auge drauf werfen. Der jeweilige Trainer muss in der Lage sein, Fragen zu den Geräten beantworten zu können, um schwerwiegende Verletzungen zu verhindern.

Mitglieder von Fitnessstudios haben selbstverständlich das Recht in einer sicheren Umgebung zu trainieren. Um eigeninitiativ Unfälle zu vermeiden, gibt es einige Ratschläge, die im Voraus einzuhalten sind. So ist es ratsam das jeweilige Gerät bereits vor Beginn des Trainings genaustens unter die Lupe zu nehmen. Ein Gerät, welches defekt erscheint, muss sofort gemeldet werden. Auch wenn die richtige Nutzung eines Gerätes unklar ist, ist es besser sich vorher vom jeweiligen Trainer über die richtige Ausführung zu informieren. So vermeidet man selber unnötige Verletzungen.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich jederzeit an die Rechtsexperten von Captain Frank wenden.