EuGH: Anspruchszahlungen können in jeweiliger Landeswährung verlangt werden

Das EuGH stellte klar, dass Entschädigungszahlungen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung nicht in Euro gezahlt werden müssen.
Es könne auf eine Auszahlung in der jeweiligen Landeswährung bestanden werden.
Ausgangspunkt dieser Entscheidung war ein Verfahren in Polen, bei dem die Gegenseite sich weigerte, die Forderung in Zlotly auszuzahlen und sich darauf berief, dass eine Zahlung in Zlotly nicht rechtens sei.
Das EuGH befand in seinem Urteil jedoch, dass die Fluggastrechte-Verordnung schließlich ein hohes Verbraucherschutzniveau sichern solle. Anspruchszahlungen auf Euro zu beschränken würde zu einer Diskriminierung von Bürgern außerhalb der Euro-Zone führen.

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