Randalierender Fluggast - ein "außergewöhnlicher" Umstand?

Airlines müssen ihre Passagiere laut EU-Verordnung bei Verspätungen von 3 Stunden oder annullierten Flügen entschädigen. Wenn der Grund für die Unregelmäßigkeiten jedoch ein außergewöhnlicher Umstand ist, ist die Airline von der Entschädigungszahlung befreit.
Als "außergewöhnlich" zählen Umstände, für die die Airline keine Verantwortung trägt, wie zum Beispiel schlechtes Wetter, politische Unruhen oder Vogelschlag.

Im Sommer diesen Jahres entschied ein Luxemburger Richter, dass ein randalierender Fluggast unter bestimmten Umständen einen außergewöhnlichen Umstand darstellen kann.
Hintergrund war ein Fall in Portugal, bei ein Passagier seine Entschädigung wegen großer Ankunftsverspätung forderte. Die Airline argumentierte jedoch, dass kein Anspruch bestehe, da die Verspätung von einem außergewöhnlichem Umstand auf dem Vorflug verursacht wurde.
Die vorherige Maschine musste wegen eines randalierenden Fluggastes ungeplant zwischenlanden.

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Photo by Usman Yousaf on Unsplash