Gepäck verloren, verspätet angekommen oder beschädigt?

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Es ist immer ärgerlich, wenn auf dem Flug etwas mit dem Gepäck schief geht. Aber auch für diese Probleme gibt es Lösungen. Die Grundlage dazu bieten das Montrealer Übereinkommen und das Warschauer Abkommen, denn diese regeln Haftungsfragen und das Recht auf Entschädigung, wenn Gepäck verloren geht, verspätet ankommt oder beschädigt ist.

Was ist das Montrealer Übereinkommen?

Das Montrealer Übereinkommen wurde 1999 geschlossen und regelt u.a. die Ansprüche von Fluggästen hinsichtlich ihres Gepäcks. Artikel 22 des Übereinkommens gibt klare Vorgaben, welche Entschädigung die Fluggesellschaft bei Verlust, Beschädigung oder Zuspätkommen des Gepäcks an ihre Kunden zu leisten hat. Es gilt weitgehend für jede internationale Beförderung. Unterzeichnet haben das Abkommen: EU, USA, Australien und Japan.

Wo gilt das Warschauer Abkommen?

In typischen Urlaubsländern, die das Übereinkommen nicht unterzeichnet haben gilt immer noch das alte Warschauer Abkommen, das 1929 in Kraft getreten ist. Das Warschauer Abkommen beschäftigte sich neben Regelungen über Flugscheine und Fluggepäckscheine im Herzstück vor allem mit der Haftung des Flugbetreibers für Personenschäden und Sachschäden an Gepäck und Luftfracht. Etabliert wurde konkret eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung der Flugbetreiber – in der Regel die Fluglinien – für etwaige Schäden. 

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Gepäck nicht angekommen oder verspätet? Was tun?

Zu allererst melden Sie so schnell wie möglich Ihren Verlust bei Ihrer Fluggesellschaft am „Lost-and Found“-Schalter. Bitten Sie um eine Kopie des Schreibens. Sie bekommen i. d. Regel eine PIR-Nummer (Property Irregularity Report).

Bei Pauschalreisen: Melden Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter und lassen Sie sich eine Bestätigung ausstellen.

Was mache ich bei Gepäckverspätung auf dem Hinflug?

Im Montrealer Übereinkommen ist geregelt, dass Airlines ggfs. haften. Die Höhe liegt bei 1000 Sonderziehungsrechte (SZR) je Reisende. Das entspricht einem EUR-Betrag von ca. 1.320,15 EUR mit Kurs vom 19.07.2022.

Die Rechnungen für Ihre angemessenen Ersatzbeschaffungen (z. B. Kleidung, Hygieneartikel) reichen Sie bei der Airline mit entsprechender Erläuterung ein.

Wie wird verspätetes Gepäck auf dem Hinflug bei einer Pauschalreise geregelt?

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, können Sie einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises zurückfordern. Die Obergrenze von 1000 Sonderziehungsrechten entfällt hier. Allerdings wird immer nur der tatsächliche Schaden ersetzt – beispielsweise bei Verspätung sind dies Hygieneartikel und notwendige Kleidung.

Als Pauschalurlauber sollten Sie bei Ankunft am Urlaubsort sofort ihren Reiseveranstalter informieren und sich vom örtlichen Reiseleiter die Mängelanzeige schriftlich bestätigen lassen. Fehlt das Gepäck während des gesamten Urlaubs, kann man Reisepreisminderung vom Veranstalter verlangen. Dafür gibt es im Internet Reisemängeltabellen, die als Richtwert dienen. Aber: Die Reisemängeltabelle ist für Gerichte nicht verpflichtend. Die tatsächliche Erstattung kann also höher oder geringer ausfallen.

Was passiert bei Gepäckverspätung auf dem Rückflug?

Wenn sich das Gepäck beim Rückflug verspätet und Sie an Ihrem Wohnort ankommen, haben Sie voraussichtlich keinen Anspruch auf Erstattung von Ersatzkleidung oder Hygieneartikel. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie an Ihrem Wohnort Ersatz haben. In Sonderfällen kann ein Anspruch bestehen, bzw. manchmal gibt es aus Kulanz ein Entgegenkommen der Airlines.

Captain Frank-Kundenbeispiel:
Bei einem unserer Kunden kam das Gepäck auf dem Rückflug nicht gleich an. Der Fluggast meldete sich bei der Lufthansa und teilte mit, dass u. a. seine Laufschuhe im Gepäck waren und erläuterte die Wichtigkeit seines täglichen Lauftrainings. Die Airline hat aus Kulanz eine Zusage über 150 EUR für neue Schuhe angeboten, damit der Fluggast am nächsten Tag sein Training fortsetzen konnte. Ob das die Regel ist, bleibt mal dahingestellt. Wenige Tage später kam das Gepäck an. Nett fragen kostet bekanntlich nichts.

Gepäck verloren! Welche Rechte habe ich?

Taucht Ihr Koffer nicht innerhalb von 21 Tagen wieder auf, gilt er als verloren und die Airline muss Ihnen dann Koffer und Inhalt ersetzen.

Hier ist natürlich wichtig, dass Sie möglichst gut dokumentiert haben, was sich darin befand.  

Ist der Flug Teil einer Pauschalreise haftet nach Wahl des Reisenden auch der Reiseveranstalter. 

Koffer und Inhalt werden entsprechend ihrem Zeitwert erstattet.

Gepäck beschädigt? Koffer eingedellt und zerkratzt?

Hier gilt: Melden Sie so schnell wie möglich mit Fotos die Beschädigung der Airline und beschreiben den Schaden möglichst detailliert.

Captain-Frank-Kundenbeispiel: 

Eine Kundin von uns hat auf dem Heimweg in der S-Bahn gemerkt, dass Ihr Markn-Koffer eine Beschädigung hatte. Sie meldete den Schaden mit Fotos bei der Fluggesellschaft an. Diese haben nach ca. 3 Wochen darauf reagiert und eine pauschale Entschädigung von EUR 150 ausbezahlt. Die tatsächliche Reparatur des Koffers im Shop hat weniger als die pauschale Entschädigung gekostet.

Besser vor Abreise informieren: Wie sind die Regeln ihrer Airline bei Gepäckproblemen?

Manche Airlines stellen Kunden, denen der Koffer abhandengekommen ist, ein Notfall-Kit mit Zahnbürste etc. zur Verfügung. Andere strecken einen Betrag zum Besorgen der wichtigsten Utensilien vor.

Erste Schritte bei Gepäckverlust, Gepäckverspätung oder Gepäckbeschädigung?

    • So schnell wie möglich beim „Lost-and Found“-Schalter melden.
  • Möglichst alles genau dokumentieren, auch mit Fotos

Auf diesem Weg sollte es vernünftig mit der Airline oder dem Reiseveranstalter geregelt werden können.