Kündigung eines Kita-Kochs unwirksam!

Der Koch einer evangelischen Kita trat aus der Kirche aus. Daraufhin kündigte ihm die Gemeinde das Abeitsverhältnis außerordentlich und fristlos. Begründet wurde die Kündigung dadurch, dass die Kirche ihr Handeln vom besonderen Bild der christlichen Dienstgemeinschaft geprägt sehe. Der seit 1995 angestellte Koch verstoße mit seinem Austritt schwerwiegend gegen seine vertraglichen Loyalitätspflichten.

Der Koch argumentierte, dass sich sein Kontakt mit den Kindern auf die Getränkeausgabe beschränkt habe.
Mit dem pädagogischen Personal war er nur alle zwei Wochen für rein Organisatorisches in Kontakt gewesen.

Das LAG Baden-Württemberg entschied nun, dass die Kündigung unwirksam war. In der Entscheidung hieß es, dass ein Nichtaustritt keine wesentliche und berechtigte Anforderung an die persönliche Eignung des Kochs darstelle.

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