Videoverhandlungen an den Gerichten

Vor einem Jahr noch waren Videoverhandlungen an den Gerichten weitestgehend unbekannt, inzwischen reden alle darüber.

Bis vor diesem Jahr, waren es einige wenige Anwälte, die gelegentlich einen Antrag stellten, um sich beispielsweise eine weite Anreise zu sparen. Auch einige wenige Gerichte nutzten zwar nicht oft aber regelmäßig, das Format der Videoverhandlung.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit schon bereits seit 2002, seit 2013 gilt §128a ZPO in der aktuellen Fassung. Seitdem können Gerichte Videoverhandlungen auf Antrag oder von Amts wegen anordnen. Die Verhandlung ist öffentlich, Prozessbeteiligte und ihre Vertreter, Zeugen und Sachverständige können zugeschaltet werden und der Richter bleibt dabei immer im Gerichtssaal.

Seit die Corona-Pandemie nun auch die Justiz zum Umdenken zwingt, erlebt §128a ZPO einen kleinen Boom, und wird heiß diskutiert.

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