Nur noch dringliche Gerichtstermine?

Viele Zivilgerichte erleben in den letzten Wochen eine unterschiedliche Handhabung der Corona-Richtlinien.

Der Rechtsanwalt Dr. Michael Selk schlägt eine Klarstellung von Seiten der Gesetzgebung vor, welche deutlich machen soll, dass nur dringliche Termine stattfinden sollen.
Die Wirklichkeit sieht momentan nämlich so aus: Manche Zivilgerichte heben mit Blick auf die Pandemie Gerichtstermine auf, andere lehnen Verlegungstermine mit Hinweis auf die Hygienemaßnahmen durch Lüften, Plexiglasabtrennungen und Maske im Saal ab.
Warum an manchen Gerichten weniger dringliche Themen weiterverhandelt werden, beruht wohl auf verschiedenen Interessen. Das Aufschieben eines Termins kann vorläufig Einnahmeverluste bedeuten weil die Terminsgebühr ausfällt. Entsprechend fürchten einige Anwält*innen finanzielle Nachteile. Außerdem entsteht häufig ein erheblicher Druck von Seite der Mandanten, die ihre Sache oft als sehr dringlich erachten. Obwohl Videoverhandlungen nach § 128a Zivilprozessordnung (ZPO) eine Alternative bieten, werden diese aufgrund vieler Vorbehalte noch häufig abgelehnt.
Bei Richter*innen besteht wohl der normale Erledigungsdruck, weswegen weiterhin verhandelt wird - einen vollen Schreibtisch mag kaum jemand.

Trotzdem gäbe es - laut Rechtsanwalt Dr. Michael Selk - viele Gründe, über die Reduzierung der Gerichtstermine nachzudenken und um vom Gesetzgeber ein Zeichen gesetzt zu bekommen, dass manchmal Gesundheitsschutz auch vor Schnelligkeit geht.

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