Mäusealarm an Bord!

Flugverspätung durch Maus an Board ist entschädigungspflichtig

Eine Maus im Flugzeug kann schon mal zu einer immensen Flugverspätung führen. Erst kürzlich gab es ein Urteil dazu, dass es im Verantwortungsbereich der Airline liegt, zu verhindern, dass Kleintiere wie Mäuse an Bord der Maschine gelangen.

Was hat zu diesem Urteil geführt? Reisende, die auf dem Weg von Berlin über Istanbul nach Dalman waren, mussten viele Stunden auf ihren Zubringerflug warten, weil auf dem Vorflug eine Maus entdeckt worden ist. Das Flugzeug wurde komplett durchsucht und erreichte erst einen Tag später den Zielort Dalaman.

Die Kläger verlangten 400 Euro Entschädigung und erhielten Recht, denn das Gericht sah den Umstand, dass Mäuse an Bord gelangen können, nicht als außergewöhnlichen Umstand, sondern als beherrschbares Ereignis seitens der Fluggesellschaft.

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