Mit der Verbandsklage zur europäischen Klageindustrie

Vor mehr als zwei Jahren gab es einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer "EU-Sammelklage". Diese Verbandsklagenrichtlinie soll zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher verabschiedet werden.

In Deutschland besteht seit Einführung der Musterfeststellungklage eine nationale Möglichkeit gesammelte Ansprüche geschädigter Verbaucher gegen Unternehmen geltend zu machen. Diese wurde im Sommer 2018 als Reaktion auf den Dieselskandal eingeführt.
Die EU-Verbandsklage unterscheidet sich von der Musterfeststellungsklage u.A. insofern, dass nicht nur auf Feststellung, sondern direkt auf Schadensersatz geklagt werden kann. Damit bringt sie den Vorteil mit sich, dass Betroffene ihre Rechte in einem Anschlussprozess nicht individuell nachverfolgen müssen, sondern konkrete Leistungen - vor allem Schadensersatz - direkt von dem beklagten Unternehmen verlangen können.

Die formale Absegnung der Richtlinie vom Rat der europäischen Union wird im Oktober dieses Jahres erwartet. Nach Veröffentlichung haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, nationale Umsetzungen der Richtlinie durchzuführen.


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