Urheberrechtsgesetz 2.0 - die Anforderungen des digitalen Zeitalters

Angekommen im digitalen Zeitalter ist die Beantwortung der Frage “wem gehört was” gar nicht mehr so einfach. Kreativschaffende stellen ihren Content regelmäßig der breiten Masse zur Verfügung. Da besteht schnell die Gefahr, dass sich Unbefugte an den Inhalten bedienen und diese als die eigenen darstellen. Damit solche Vorkommnisse zukünftig nicht mehr in Erscheinung treten und auch Plattformen künftig Kreativschaffende an den Gewinnen beteiligen, ist das neue Urheberrecht an den digitalen Binnenmarkt angepasst und seit dem 01. August 2021 in Kraft.

Die neue Aufstellung der Regularien

Mit Eintritt in das digitale Zeitalter fällt in vielen Bereichen der Fokus auf die bisher versäumte Anpassung der Regularien. Gerade in der heutigen Zeit ist ein wahrer Boom in der Kreativbranche zu vermerken, der vor allem durch den Anstieg an Kreativschaffenden auf Sozialen Plattformen zu begründen ist. Für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist vor allem die ab sofort geregelte Verantwortlichkeit von Plattformen wie Facebook oder YouTube ein wichtiger Meilenstein. Denn nur somit kann eine gerechte Aufteilung der Gewinne zwischen Plattformen, Künstler und Verwertern existieren.

Was ändert sich?

Durch das neue Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz (UrhDaG) sind Plattformen wie beispielsweise Facebook oder YouTube verpflichtet, sich darum zu kümmern, die Lizenzen der dort erscheinenden Inhalte zu erwerben. Liegt eine solche Lizenz nicht vor, ist der Plattformbetreiber dazu aufgefordert, die öffentliche Wiedergabe entweder direkt zu sperren oder im Nachgang zu stoppen. Des Weiteren soll es zum Einsatz eines Upload-Filters kommen, der bereits beim Upload des jeweiligen Dokuments die Rechte prüft. Um dennoch den Nutzern gewisse Freiheiten zu bewilligen, sind im UrHDaG bestimmte Grenzen verankert, die die Verwendung vereinzelter Plattforminhalte erlauben. Ein Beispiel dafür ist die 15-sekündige Verwendung einer Ton- oder Videosequenz.

Neue Anpassungen gibt es auch im Bereich der Karikatur und Parodie. So dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte im Rahmen einer Karikatur auftauchen.

Mit der Anpassung des Urheberrechts kommt nun auch die Gesetzeswelt im digitalen Zeitalter an. Die durch das Gesetz entstehenden Auswirkungen können sich erst in den nächsten Monaten zeigen, wobei es vor allem für Kreativschaffende einen Unterschied gibt. Zum jetzigen Zeitpunkt erhofft man sich, vor allem durch den automatisierten Upload-Filter, eine vereinfachte Aufdeckung von urheberrechtlichen Verstößen sowie eine erfolgreichere Verfolgung solcher.



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