Wahlmöglichkeit für Reiserückkehrer

Im November hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer noch außer Vollzug gesetzt. Doch da sich die Situation stark verändert hat, hat das OVG NRW nun einen Eilantrag gegen die Einreiseverordnung abgelehnt.

Stattdessen hat es die Auflagen des Landes für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, für die grundsätzlich eine Quarantänepflicht besteht, bestätigt.
Diese Quarantänepflicht können Rückkehrer jedoch umgehen, indem sie sich kurz nach Einreis freiwillig testen lassen.
Von dieser Wahlmöglichkeit ausgenommen sind Rückkehrer aus Großbritannien und Südafrika. Da die mutierten Viren, die in diesen beiden Ländern entdeckt wurden, möglicherweise ansteckender als die bisherigen sind, dürfen sich Reiserückkehrer aus diesen beiden Ländern nicht "freitesten", sondern müssen mindestens fünf Tage in Quarantäne bleiben.

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