20.000€ Entschädigung für "Betriebsräte-Mobbing"

Das Kündigungsschutzgesetz beschränkt die Kündigungsfreiheit eines Arbeitgebers und soll Arbeitnehmer vor willkürlichen und ungerechtfertigten Kündigungen schützen. Um seinem Arbeitnehmer also rechtmäßig zu kündigen, muss ein Arbeitgeber einen ausreichenden Grund vorweisen.
Dieses Gesetz stand wohl einem Unternehmen im Weg, dass Unstimmigkeiten mit einer Arbeitnehmerin hatten, die als Altenpflegerin beschäftigt und gleichzeitig im Betriebsrat war. Die Geschäftsführung des Unternehmens überlegte sich eine Strategie, wie Kündigungsgründe geschaffen werden konnten um dieser Arbeitnehmerin zu kündigen.
Der Plan beinhaltete Lockspitzel einzuschleusen, die die Arbeitnehmerin dazu bringen sollten, Betriebsverstöße zu vergehen. Unter anderem wollten sie die Betroffene durch Bespucken und Beschimpfen zu handgreiflichen Tätigkeiten provozieren. Als sie nicht handgreiflich wurde, verletzte einer der "Fake"-Angestellten den anderen um der Angestellten diese Tätigkeiten unterzuschieben.
Vor Gericht wurden der Betroffenen wegen Persönlichkeitsverletzung 20.000€ Entschädigung zugesprochen.

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