Fluggastrechte in außergewöhnlichen Umständen: Wann gibt es keine Entschädigung?

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Fluggastrechte schützen Passagiere vor unangemessenen Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 regelt Entschädigungsansprüche. Doch nicht in allen Fällen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Besonders bei sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“ sind Fluggesellschaften von ihrer Zahlungspflicht befreit. In diesem Beitrag erklären wir, welche Situationen als außergewöhnliche Umstände gelten und wann Sie keine Entschädigung erwarten können.


Was sind außergewöhnliche Umstände?

„Außergewöhnliche Umstände“ sind Situationen, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen und nicht vorhersehbar sind. Diese Umstände müssen so schwerwiegend sein, dass sie den reibungslosen Ablauf eines Fluges verhindern.

Typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind:

    1. Unwetter: Starke Stürme, Blitzeis, dichter Nebel oder Vulkanasche können dazu führen, dass ein Flug nicht sicher durchgeführt werden kann. In solchen Fällen liegt die Verantwortung nicht bei der Fluggesellschaft.
    2. Politische Unruhen oder Terrorgefahr: Wenn der Luftraum aufgrund politischer Instabilität oder Terrorwarnungen gesperrt ist, wird die Fluggesellschaft ebenfalls von der Entschädigungspflicht befreit.
    3. Streiks externer Parteien: Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft selbst, sondern von Dritten wie Fluglotsen oder Flughafenmitarbeitern organisiert werden, gelten als außergewöhnliche Umstände.
    4. Sicherheitsrisiken: Technische Probleme aufgrund von Sicherheitsmängeln oder externe Bedrohungen können ebenfalls als außergewöhnliche Umstände angesehen werden.


Welche Rechte haben Passagiere trotz außergewöhnlicher Umstände?

Auch wenn Sie in außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung erhalten, haben Sie dennoch bestimmte Rechte:

    1. Versorgungspflichten: Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden muss die Airline Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen sowie, wenn nötig, eine Hotelübernachtung samt Transport organisieren.

    2. Umbuchung oder Erstattung: Falls Ihr Flug annulliert wird oder sich stark verspätet, haben Sie das Recht auf eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug oder auf die Rückerstattung des Ticketpreises, wenn Sie sich entscheiden, nicht weiterzufliegen.

    3. Betreuungspflicht: Auch wenn kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht, muss die Airline den Passagieren Hilfestellung leisten, zum Beispiel bei der Suche nach Alternativflügen.

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Wann gibt es trotz außergewöhnlicher Umstände Entschädigung?

Nicht alle als „außergewöhnlich“ deklarierten Umstände befreien die Airline automatisch von der Entschädigungspflicht. Hier sind einige Beispiele, wann es trotzdem einen Anspruch auf Entschädigung geben kann.

  1. Technische Probleme: Nur wenn ein technischer Defekt auf äußere Einflüsse wie Vogelschlag oder Sabotage zurückzuführen ist, gilt dies als außergewöhnlicher Umstand. Normale Wartungsprobleme entbinden die Airline nicht von der Entschädigungspflicht.
  2. Streiks der Airline-Mitarbeiter: Während externe Streiks als außergewöhnlicher Umstand gelten, ist ein Streik des eigenen Personals der Airline nicht automatisch ein Grund, um Entschädigungen zu verweigern. Die EU hat hierzu klare Vorgaben gemacht, dass interne Arbeitskämpfe die Verantwortung der Fluggesellschaft bleiben.
  3. Fehlende Prävention: Auch bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren. Kann die Airline nicht nachweisen, dass sie dies getan hat, kann sie dennoch haftbar gemacht werden.

 

Das Fazit:

Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, politischen Krisen oder externen Streiks sind Fluggesellschaften oft von der Entschädigungspflicht befreit. Doch auch in diesen Fällen haben Passagiere weiterhin Anspruch auf Betreuung und Unterstützung. Es ist wichtig, den genauen Grund der Verspätung oder Annullierung zu kennen, um festzustellen, ob außergewöhnliche Umstände wirklich vorliegen und ob die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, lohnt es sich, Experten wie Rechtsdienstleister zu konsultieren, die Ihre Rechte durchsetzen können.

 


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Foto von Nikolett Emmert auf Unsplash