Muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen, wenn das Reisebüro falsch gebucht hat?

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Das Buchen von Flügen kann mitunter eine komplexe Angelegenheit sein, und Fehler sind leider nicht ausgeschlossen. Ein besonders ärgerlicher Fall ist der Flugausfall aufgrund einer Falschbuchung. In solchen Situationen stellt sich nicht nur die Frage nach einer Lösung für das unerwartete Problem, sondern auch nach einer finanziellen Entschädigung.

Welchen Fehler hat das Reisebüro bei der Flugbuchung gemacht?

Im Fall einer Gruppenreise von 9 Personen von Hamburg nach Krakau und zurück durften die Passagiere nicht mitfliegen, weil ihr Reisebüro die falschen Flüge gebucht hatte. Der Anbieter buchte den Rückflug für den 14. Juni, aber der Kunde erhielt eine Buchungsbestätigung für den 16. Juni.


Ist die Entschädigung für Nichtbeförderung rechtens?

Als die Gruppe von Krakau nach Hamburg zurückfliegen wollte, weigerte sich die Fluggesellschaft, sie mitzunehmen, weil es ihrer Meinung nach keine Buchung gab. Die Klägerin verlangte Entschädigung für diese Nichtbeförderung und bekam Recht.

Das Amtsgericht Hamburg hat kürzlich entschieden, dass Passagiere, deren Flug von einem Reisebüro falsch gebucht wurde, Anspruch auf Entschädigung der Fluggesellschaft haben, wenn die Fluggesellschaft sie nicht mitnehmen will.

Wie hat die Fluggesellschaft reagiert?

Die Fluggesellschaft versuchte, sich zu verteidigen und argumentierte, dass es für den betreffenden Flug keine Buchung gegeben habe. Das Gericht hält jedoch eine Buchungsbestätigung eines Reiseanbieters oder Flugvermittlers für verbindlich und entschied, dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Es obliegt der Fluggesellschaft, ggf. das Reisebüro in Regress zu nehmen.

Auch bei Flugverspätung ab 3 Stunden besteht Anspruch auf Entschädigung. Captain Frank hilft hier  gerne weiter.

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