Falschbuchung durchs Reisebüro: Fluggesellschaft muss Entschädigung zahlen

Auch Reisebüros machen Fehler, nur sollten diese nicht zu Lasten der Kunden gehen. Das Amtsgericht Hamburg hat kürzlich entschieden, dass Passagiere, deren Flug von einem Reisebüro falsch gebucht wurde, Anspruch auf Entschädigung der Fluggesellschaft haben, wenn die Fluggesellschaft sie nicht mitnehmen will.

Der vorliegende Fall betraf eine Gruppenreise von 9 Personen von Hamburg nach Krakau und zurück. Die Passagiere durften nicht mitfliegen, weil ihr Reisebüro die falschen Flüge gebucht hatte. Der Anbieter buchte den Rückflug für den 14. Juni, aber der Kunde erhielt eine Buchungsbestätigung für den 16. Juni.

Als die Gruppe von Krakau nach Hamburg zurückfliegen wollte, weigerte sich die Fluggesellschaft, sie mitzunehmen, weil es ihrer Meinung nach keine Buchung gab. Die Klägerin verlangte Entschädigung für diese Nichtbeförderung und bekam Recht.

Die Fluggesellschaft versuchte, sich zu verteidigen und argumentierte, dass es für den betreffenden Flug keine Buchung gegeben habe. Das Gericht hält jedoch eine Buchungsbestätigung eines Reiseanbieters oder Flugvermittlers für verbindlich und entschied, dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Es obliegt der Fluggesellschaft, ggf. das Reisebüro in Regress zu nehmen.

Auch bei Flugverspätung ab 3 Stunden besteht Anspruch auf Entschädigung. Wir helfen gerne weiter.

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