Steine, Muscheln & Co von einer Reise mitbringen? Besser nicht!
Ein Andenken aus dem Urlaubsland mitzunehmen, ist ein ganz normaler Wunsch vieler Touristen. Erlaubt ist das aber meistens nicht. Steine, Muscheln, Sand und ähnliches gehören zu den natürlichen Ressourcen eine Landes und viele Länder haben Gesetze und Vorschriften, die den Export von bestimmten natürlichen Materialien, einschließlich Steinen, verbieten oder einschränken. Sie wollen damit die Umwelt schützen und den illegalen Handel verhindern.
Keine Steine aus der Türkei?
Der aktuelle Fall einer belgischen Urlauberin in der Türkei macht deutlich, wie gefährlich es ist, sich nicht den Gesetzen des Urlaubslandes entsprechend zu verhalten und einfach Steine einzupacken. Eine Bagatelle ist das nicht. Laut Münchner Merkur und einiger anderer Medien haben die Touristin und ihr Mann in einer Gasse einen Stein mit zwei eingemeißelten Blumen aufgesammelt sowie zwei Marmorstücke vom Strand. Dass es sich bei dem gemeißelten Stein um ein historisches, architektonisches Dekorationselement handelt, ist den beiden Urlaubern offenbar nicht in den Sinn gekommen und laut türkischer Behörden sind beiden Marmorstücke Teile eines Bodenmosaiks. Das Paar darf so lange nicht ausreisen, bis der Fall eingehend untersucht wurde und im schlimmsten Fall droht der Urlauberin in deren Rucksack die Steine gefunden wurden, nicht nur eine saftige Geldstrafe, sondern sogar Gefängnis.
Wer in die Türkei reist sollte sich vorher genau informieren, welche Art Urlaubssouvenir erlaubt ist. Informationen hierzu gibt es beim Auswärtigen Amt.
Auch keine Muscheln vom Strand?
Muscheln und Steine am Strand zu sammeln, ist für viele wie eine Schatzsuche und gehört einfach zu einem guten Strandspaziergang dazu.
Doch viele Urlauber wissen nicht, dass es in den meisten Ländern nicht erlaubt ist, diese Strandschätze einzusammeln und aus dem Land auszuführen. Auch die Mitnahme von Sand ist beispielsweise auf den Kanaren, aber auch in Ländern wie Italien oder den Philippinen strengstens verboten. Auf Sardinien drohen hohe Geldstrafen, wenn Sand vom Strand gestohlen wird.
Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES
Laut Zoll fallen u.a. Muscheln, Korallen und Schneckenschalen unter den Artenschutz. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna), das mittlerweile von 184 Vertragsparteien unterzeichnet wurde und damit knapp 95 Prozent aller Staaten der Welt repräsentiert, erfasst derzeit etwa 5.950 Tier- und 32.800 Pflanzenarten und die daraus hergestellten Erzeugnisse – also beispielsweise auch Schmuck.
Gibt es Ausnahmen?
Bei den so genannten Riesenmuscheln, die vor allem in der Karibik vorkommen, gibt es beispielsweise eine Ausnahme: Für den persönlichen Gebrauch darf man bis zu drei Exemplare dieser Muschelschalen im Gepäck haben. Aber auch bis zu vier Lederwarenerzeugnisse von Krokodilen oder bis zu vier Seepferdchen sind erlaubt. Wer sich vorab beim Zoll informiert ist auf der sicheren Seite.
Wann muss ich mit einer Geldstrafe rechnen?
Neben Muscheln, Schneckenhäusern, Steinen und Sand gibt es natürlich noch viele andere beliebte Souvenirs, die immer wieder vom Zoll beschlagnahmt werden und für deren Mitnahme empfindliche Geldbußen anfallen. Wer beispielsweise Enzian in Österreich pflückt und damit erwischt wird, muss mit 15.000 Euro rechnen, die er für diesen Fehler bezahlen darf. Aber auch bei gefälschter Markenware wie Kleidung, Uhren und Parfüms sollte man vorsichtig sein. Hier gilt bei Flug- und Seereisen für Waren aus Nicht-EU Ländern eine Freimenge im Wert von 430 Euro. Bei Überschreitung nimmt der Zoll alles ab und in Ländern wie Italien ist der Erwerb von gefälschter Markenkleidung schon im Land selbst strafbar.
Also vor jeder Reise immer erst prüfen, was man aus dem Urlaubsland ausführen und bei uns einführen darf.
Wenn Sie der Zoll erwischt, müssen Sie wohl oder übel die Strafe zahlen. Wir können aber helfen, wenn Ihr Flug über drei Stunden verspätet war. Vielleicht deckt ja ein Teil der Entschädigung die Strafe für das Zollvergehen.