Verspätung wegen Unwetter – Anspruch auf Entschädigung oder nicht?

Regen, Gewitter, Schneesturm oder starker Wind – schlechtes Wetter kann schnell zum Chaos an Flughäfen führen. Viele Flüge starten verspätet oder fallen komplett aus. Doch was bedeutet das eigentlich für dich als Passagier? Hast du in solchen Fällen Anspruch auf Entschädigung oder nicht?

Grundsätzliches: EU-Fluggastrechte-Verordnung


Nach der EU-Verordnung 261/2004 steht Fluggästen bei Verspätungen ab 3 Stunden oder Annullierungen in vielen Fällen eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu.
Aber: Es gibt eine große Ausnahme: sogenannte außergewöhnliche Umstände.

  • Gilt Unwetter als außergewöhnlicher Umstand?

Ja – in der Regel schon. Wenn der Flug aufgrund von extremen Wetterbedingungen nicht starten kann, liegt die Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Airline. Beispiele:

  • Starker Schneefall oder Eis auf der Landebahn

  • Gewitter mit Blitzschlaggefahr

  • Orkanartige Winde

  • Vulkanausbruch mit Aschewolken

In diesen Fällen muss die Airline keine Entschädigung zahlen.

Trotzdem: Ihre Rechte bleiben bestehen

Auch wenn kein Geldanspruch besteht, hast du als Passagier dennoch Rechte:

  • Betreuungsleistungen: Ab einer Verspätung von 2 Stunden muss die Airline kostenlose Mahlzeiten, Getränke und zwei Telefonate oder E-Mails bereitstellen.

  • Hotelübernachtung: Falls der Flug erst am nächsten Tag geht, muss die Airline Unterkunft und Transfer zum Hotel bezahlen.

  • Alternativbeförderung: Du kannst eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug verlangen – entweder mit der gleichen oder einer anderen Airline.

Grauzonen: Wetter nur vorgeschoben?

Nicht selten argumentieren Airlines mit „Unwetter“, obwohl die Ursache eigentlich woanders liegt – etwa Personalmangel oder technische Probleme. Hier lohnt sich ein genauer Blick:

  • War das Wetter wirklich so extrem, dass ein Flug unmöglich war?

  • Konnte eine andere Airline zur gleichen Zeit starten?

  • Wurde der Flug vielleicht zu spät vorbereitet, sodass das Wetter als Ausrede diente?

  • In solchen Fällen könnte doch ein Entschädigungsanspruch bestehen.

Ankunft und Gepäckausgabe

Unwetter ist in den meisten Fällen ein außergewöhnlicher Umstand – und damit kein Grund für eine Entschädigung. Deine Rechte auf Betreuung, Unterkunft und Umbuchung bleiben jedoch bestehen. Wenn du den Eindruck haben, dass die Airline das Wetter nur als Vorwand nutzt, sollten Sie den Fall prüfen lassen.

Captain Frank hilft Dir dabei, genau das zu klären: Wir prüfen kostenfrei, ob wirklich ein außergewöhnlicher Umstand vorlag oder ob du Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben.